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Achtung Unternehmer: Diese Corona-Erleichterungen gibt es bald vom Finanzamt

Welche Unternehmen werden die Coronavirus-Krise überleben? Wohl vor allem die Marktführer in den jeweiligen Branchen, und diejenigen Unternehmen, die über ein großes Kapitalpolster und üppige Kreditlinien verfügen. Wer keinen langen Atem hat, dem geht die Puste aus. So wohl auch beim Coronavirus? Damit mittlere und kleine Unternehmen jetzt eben nicht brutal die Puste ausgeht, hat die Bundesregierung heute umfangreiche Maßnahmen verkündet um die Wirtschaft zu stützen. Auch direkt vom Finanzamt kann der Unternehmer schon in Kürze einiges an konkreter Entlastung erwarten. Hier die aktuelle Info vom Bundesfinanzministerium:

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Im Einzelnen:

a)
Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

b)
Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

c)
Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.



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2 Kommentare

  1. Du meine Güte, alleine das Feststellungsverfahren einer „erheblichen Härte“ oder „ob der der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist“, klingt nach einem höchst bürokratischen Horrortrip!

    Da in vielen Bundesländern der Kontakt zu den verantwortlichen Sachbearbeitern in Finanzämtern per eMail noch immer nicht möglich ist und Faxgeräte leider nicht mehr zum üblichen Inventar gehören, bleibt nur der Postweg für die schriftliche und einzig rechtsverbindliche Übermittlung.

    Im Prinzip ist das aber eine scharfe Waffe, ein höchst wirksames Instrument. Man kann seine Steuerschulden in die Zukunft verschieben, ohne die üblichen 1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat. Eine neue Art von Kredit, der das Virus eliminieren und die Wirtschaftswelt retten wird.

  2. Wow… Steuerbeamte sollen nun prüfen, ob die Schieflage vom Coronavirus verursacht anzusehen ist. Ist das wirklich ernst gemeint dass dies ohne die gewohnt gewaltige Bürokratiemaschinerie mit all den Papierbergen und peinlichsten Prüfungen im Detail bis ins Kleinste durch heutige Steuerbeamte als schnelle Hilfe möglich ist?
    Ich glaub eher, dass die vielen Insolvenzen und Überforderungen der Gerichte dafür sorgen wird, dass nur ein kleiner Teil davon schlussendlich irgendwann mal nachträglich profitieren wird.
    Wir werden wieder einmal mehr die Wirklichkeit zwischen Versprechungen der Politiker und der Umsetzung durch die ausufernde Bürokratie als Vollbremsung erleben und einzuplanen.

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