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Aktuell: Valneva-Aktie stürzt ab – schlechte Nachrichten aus Brüssel!

Coronavirus und Spritze

Die Aktien des französischen Impfstoffherstellers Valneva verlieren heute früh vorbörslich 21 Prozent! Dies liegt an einer aktuell publizierten Mitteilung des Unternehmens. Demnach beabsichtigt die EU-Kommission den Vorabkaufvertrag für Valnevas inaktivierten COVID-19-Vollimpfstoffkandidaten VLA2001 zu kündigen. Laut Mitteilung gibt der Vorabkaufvertrag der EU-Kommission das Recht diesen zu kündigen, wenn VLA2001 nicht bis zum 30. April 2022 von der EU-Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen wird. Gemäß den Bedingungen des Vorabkaufvertrags hat Valneva ab dem 13. Mai 2022 30 Tage Zeit, um eine Marktzulassung zu erhalten oder einen akzeptablen Nachbesserungsplan vorzuschlagen. Das Unternehmen will mit der EU-Kommission und den teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten, um sich auf einen Nachbesserungsplan zu einigen und VLA2001 denjenigen Mitgliedsstaaten zur Verfügung zu stellen, die es noch erhalten möchten.

Thomas Lingelbach, CEO von Valneva, kommentierte: „Die Entscheidung der EU-Kommission ist bedauerlich, zumal wir weiterhin Nachrichten von Europäern erhalten, die nach einer traditionelleren Impfstofflösung suchen. Wir haben einen Dialog mit Mitgliedsstaaten begonnen, die an unserem inaktivierten Ansatz interessiert sind. Valneva ist nach wie vor davon überzeugt, dass sein Impfstoffkandidat VLA2001 einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von COVID-19 leisten und die bestehenden Impfstoffe durch einen inaktivierten Ganzvirusansatz ergänzen kann“.

Valneva gab am 25. April 2022 bekannt, dass man vom Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) der EMA eine weitere Liste von Fragen erhalten hat. Valneva reichte laut aktueller Mitteilung seine Antworten am 2. Mai 2022 ein und ist der Ansicht, dass man die verbleibenden Fragen angemessen beantwortet hat. Wenn der CHMP die Antworten von Valneva akzeptiert, erwartet das Unternehmen spätestens im Juni 2022 eine positive CHMP-Stellungnahme.

VLA2001 erhielt am 14. April 2022 eine bedingte Marktzulassung von der britischen Arzneimittelbehörde Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency und am 13. Mai 2022 bzw. am 28. Februar 2022 eine Notfallzulassung vom Ministerium für Gesundheit und Prävention der Vereinigten Arabischen Emirate und von der nationalen Gesundheitsbehörde in Bahrain. Sollte die EU-Kommission den Vorabkaufvertrag schließlich kündigen, ist Valneva laut eigener Aussage nicht verpflichtet die erhaltenen Anzahlungen zurückzuzahlen, da der Vorabkaufvertrag unter diesen Umständen keine Rückzahlung dieser Zahlungen vorsieht.

Noch, so schreibt Valneva, „beabsichtigt“ die EU-Kommission diesen Vorabkaufvertrag zu kündigen – aber der Markt preist die tatsächliche Kündigung schon mal im Aktienkurs ein.



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3 Kommentare

  1. Ob da an alle Impfstoffzulassungsverfahren die gleichen Maßstäbe angelegt werden? Ich mag es bezweifeln. Der Tod-Impfstoff ist nicht gewollt.

  2. Freiherr Graf von Schwurbelstein

    @Peter, aus biologischer und evolutionärer Sicht ist es sicherlich gut, wenn niemand einen „Tod-Impfstoff“ will!
    😂🤣😅

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