Allgemein

BaFin gibt Einblick: Das soll den Banken bei aktueller Kreditvergabe ausreichen

Banktürme in Frankfurt - die BaFin lockert die Anforderungen bei Krediten

Im Zuge der Coronavirus-Krise heißt es derzeit für die Banken: Die Kredite müssen vergeben werden, so schnell wie möglich, so viele wie möglich. Diesbezüglich hat die BaFin heute eine Info zu veränderten aufsichtlichen Anforderungen bei der Vergabe von Krediten veröffentlicht. Eine wichtige Ansage der BaFin Richtung Banken lautet aktuell auch, dass beispielsweise ein Schuldner nicht zwingend als ausgefallen einzustufen ist, wenn bei einem Kredit Kapitaldienst und Zinsen in Folge des Corona-Virus gestundet werden. Was für die Kunden der Banken gut ist, bedeutet für die Banken: In ihrem Büchern werden sich wohl demnächst zahlungsunfähige Schuldner stapeln (faule Kredite oder auch Non Performing Loans), welche die Banken aber nicht als Schrottkredite in der Bilanz abschreiben müssen. So kann man die Banken auch durch die Krise bringen.

Interessant für die Kunden dürften die folgenden Infos sein. Zitat BaFin:.

Was die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Kreditgewährung (§ 18 Kreditwesengesetz) angeht, stellt die BaFin klar, dass für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Analyse des letzten verfügbaren Jahresabschlusses ausreichend ist, in der Regel derzeit der Jahresabschluss aus 2018, sofern der Jahresabschluss aus 2019 noch nicht vorliegt. Für die Bewertung der Kapitaldienstfähigkeit können die Institute eine ganzjährige Liquiditätsbetrachtung des Kreditnehmers aus der Vergangenheit heranziehen. Bei den Verhaltens- und Informationspflichten im Wertpapiergeschäft wird die BaFin Verstöße bis auf Weiteres nicht verfolgen, die etwa bei Wertpapierdienstleistungen auftreten, die aus dem Homeoffice erbracht werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass etwaige Dokumentations- oder Informationslücken geeignet geschlossen und die Kunden hierüber informiert werden.

Auch hat die BaFin für die Banken noch andere Ratschläge parat. Man ändert dann „mal eben“ auch die Rechnungslegung. Zitat BaFin:

Vor diesem Hintergrund und angesichts einer hohen Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen empfiehlt die BaFin, von Aktienrückkäufen Abstand zu nehmen sowie Ausschüttungen von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen. „Wir raten Finanzinstituten, mit vorhandenen Kapitalressourcen sehr sorgfältig umzugehen“, führt Hufeld aus.

Ferner rät die BaFin, die Übergangsregeln zum Rechnungslegungsstandard IFRS 9 anzuwenden.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

1 Kommentar

  1. Das ist doch Schwachsinn was da seitens der Bankenaufseher erzählt wird. Es war noch nie so, das Banken in einer Krise gefolgt von einer starken Rezession ihre Kreditvergabe ausweiten. In solchen Zeiten hält man Gelder zusammen und holt sich nicht unnötig Risiko ins Haus, das macht niemand! Wenn Kapitaldienst und Zinsen gestundet werden, ist das noch nicht unbedingt sofort ein Zahlungsausfall ok, aber irgendwo wird der Kredit notleidend wo wir bei den erwähnten NPL-loans sind.

    Man befüllt also faktisch mit aufsichtsrechtlicher Genehmigung die Bankbilanzen mit NPL-loans, und hofft das man nie an den Punkt kommt sie abschreiben zu müssen. Vielleicht möchte Deutschland in Zukunft ja auch von einer europäischen Bad-Bank profitieren, eine andere Erklärung habe ich nicht.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage