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Brexit-Gesetz: Einfach, kurz, schnell – hier im Wortlaut

Es muss schnell gehen, denn schon in acht Wochen will Theresa May den Brexit gegenüber der EU offiziell verkünden. Und warum soll man auch einen ellenlangen Text entwerfen. Das Gesetz, dass aufgrund...

FMW-Redaktion

Es muss schnell gehen, denn schon in acht Wochen will Theresa May den Brexit gegenüber der EU offiziell verkünden. Und warum soll man auch einen ellenlangen Text entwerfen. Das Gesetz, dass aufgrund der jüngsten höchstrichterlichen Entscheidung in London notwendig wird, enthält lediglich die Genehmigung des Parlaments, dass die Regierung den Austritt aus der EU verkünden darf. Dementsprechend beinhaltet der offizielle Text auch nur die folgenden Worte:


A BILL TO

Confer power on the Prime Minister to notify, under Article 50(2) of the Treaty on European Union, the United Kingdom’s intention to withdraw from the EU.

Be it ENACTED by the Queen’s most Excellent Majesty, by and with the advice and consent of the Lords Spiritual and Temporal, and Commons, in this present Parliament assembled, and by the authority of the same, as follows:

1 Power to notify withdrawal from the EU

(1) The Prime Minister may notify, under Article 50(2) of the Treaty on European Union, the United Kingdom’s intention to withdraw from the EU.

(2) This section has effect despite any provision made by or under the European Communities Act 1972 or any other enactment.

2 Short title
This Act may be cited as the European Union (Notification of Withdrawal) Act 2017.


Es geht also offiziell nur darum, dass das Parlament der Premierministerin erlaubt gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags den Austritt Großbritanniens aus der EU zu erklären. Das wirkt nicht so, als habe Frau May große Lust mit den Abgeordneten noch groß Änderungswünsche zum Brexit zu diskutieren! Wie geht es nun weiter? Der Fahrplan für das britische Unterhaus ist klar. Es gibt mehrere Sitzungen, heute wurde ohne Debatte dieser kurze Text sozusagen ins Unterhaus eingebracht. Wohl schon in gut zwei Wochen ist das Thema durch. Dann ist das Oberhaus (House of Lords) dran. Wie zügig es da weitergeht, ist unklar. Aber wie diese Grafik zeigt, hat man wohl vor es wie beim U Bahn-Fahrplan zügig durchzupauken. Die Zustimmung der Queen ganz am Ende des Ablaufs ist reine Formsache.


Grafik: Parliament.uk



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