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Blamage für deutschen Ableger des Krypto-Anbieters Coinbase: BaFin ordnet „Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation“ an

Die BaFin ordnet bei der Coinbase Germany GmbH die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an.

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Was für eine Blamage für den deutschen Ableger des Krypto-Riesen Coinbase. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin meldet aktuell folgenden Text, im Wortlaut:

Coinbase Germany GmbH: BaFin ordnet Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. September 2022 gegenüber der Coinbase Germany GmbH die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 2 Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) angeordnet.

Grund für die Maßnahme sind Verstöße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 und des § 25b Absatz 1 Satz 2 KWG. Bei einer Jahresabschlussprüfung wurden bei dem Institut organisatorische Mängel festgestellt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation war nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.

Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG. Die Anordnung ist seit dem 27. Oktober 2022 bestandskräftig.

Im Juni 2021 hatte die BaFin der Coinbase Germany GmbH die erste Erlaubnis zum Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts erteilt.



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2 Kommentare

  1. Und es begab sich zu einer Zeit, da es ihnen wie Schuppen aus den Augen fielen.
    Es könne sein. Das sie nur Menschen wären, gleich Tiere.
    Gleich der Natur.
    Täuschen und Tarnen.

  2. Himmel, herrschaftszeiten.
    Aus dem Auge fiele.
    Es könnte. könne, auch nicht schlecht.

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