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Cum Ex: Am 4. Februar hatte sich die MM Warburg dazu bereits geäußert!

Kennen Sie den Standardspruch in Filmen und Comedy-Sendungen, wenn eine Frau ihren Mann beim Fremdgehen erwischt? „Das ist nicht das wonach es aussieht, das kann ich erklären“. Irgendwie muss man an so einen Spruch denken, wenn man die folgenden Ausführungen einer Bank liest. Aktuell ist der große Cum Ex-Skandal rund um die MM Warburg Bank in Hamburg in aller Munde, dank der gestrigen Berichterstattung von NDR Panorama (hier unser Artikel dazu von vorhin). Die Hamburger Steuerverwaltung wurde durch mehrere Behörden darauf aufmerksam gemacht, sich doch bitte 47 Millionen Euro, auf die der Staat einen Anspruch hatte, von der Bank zurückzuholen – aber die Hamburger Verwaltung tat nichts. Inzwischen sind die Ansprüche verjährt. Ein Skandal!

Und die MM Warburg Bank? Die hat sich bislang nicht zu der aktuellen Berichterstattung geäußert. Aber: Bereits am 4. Februar hat sich die Bank grundsätzlich zum Thema Cum Ex und Rückzahlungen an die Staatskasse geäußert. Denn auch gegen die MM Warburg wird ja derzeit in einem Prozess vor dem Landgericht Bonn verhandelt. Vermutlich um Geschäftspartner und Kunden zu beruhigen, hatte die Bank diese Mitteilung herausgegeben, bei der es eigentlich darum ging zu verkünden, dass die Bank für zu erwartende Rückzahlungen an die Staatskasse bereits Rückstellungen gebildet habe. Nach dem Motto „wir sind auch für den Worst Case finanziell solide aufgestellt“? Interessant sind die Ausführungen der Bank, in denen man klarstellen möchte, dass….. ach, naja, lesen Sie bitte selbst. Zitat:

Die Prozessvertreter der Warburg Gruppe haben in der Verhandlung am Landgericht Bonn am 11. Dezember 2019 erklärt, dass es zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben oder zu fördern. Insbesondere bestand nie die Absicht, gegenüber Finanzämtern unzutreffende Erklärungen abzugeben oder Steuererstattungsansprüche geltend zu machen, auf die kein Anspruch bestand.

Zu den Sachverhalten im Einzelnen:

– In den Jahren 2007 bis 2011 führte die Warburg Bank Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag aus, wobei seitens des Aktienverkäufers eine inländische Depotbank tätig war. Der Gewinn aus diesen Geschäften mit einem Kapitalertragsteueranrechnungsvolumen in Höhe von EUR 169 Mio. betrug für diesen Zeitraum in Summe rund EUR 68 Mio. (nach Steuern EUR 46 Mio.). Den größten Teil der Differenz zwischen den genannten Beträgen haben andere Marktteilnehmer, gegen die zum Teil Ermittlungsverfahren geführt werden, erhalten.

– In den Jahren 2009 und 2010 wurden von der Warburg Invest zwei Sondervermögen verwaltet, welche Geschäfte mit deutschen Aktientiteln über den Dividendenstichtag durchführten, wobei seitens des Aktienverkäufers eine inländische Depotbank tätig war. Die von Warburg Invest vereinnahmte Verwaltungsgebühr betrug in Summe EUR 0,78 Mio. Das Kapitalertragsteueranrechnungsvolumen betrug für diesen Zeitraum in Summe EUR 109 Mio. und wurde den Sondervermögen gutgeschrieben, die im wirtschaftlichen Eigentum der Fondsanleger standen.

Die seit 2016 erfolgte Berichterstattung zu den in Rede stehenden Wertpapiertransaktionen hat mittlerweile Spuren in der Politik, bei Behörden und Justiz sowie bei Kunden hinterlassen. Obwohl bereits der Abschlussbericht des Cum-Ex-Untersuchungsausschusses des Bundestags im Juni 2017 die Aufklärung der Rolle der seit dem Jahressteuergesetz 2007 zur Abführung der Kapitalertragsteuer verpflichteten inländischen Depotbanken gefordert hatte, ist weiter ungeklärt, ob und wie diese in Haftung genommen werden. Gegen die Warburg Gruppe und die Warburg Invest steht nun jedoch eine Anordnung zur Einziehung im Raum, auch wenn der Prozess keine Entscheidung über schuldhaftes Verhalten seitens der Warburg Gruppe treffen wird.

Unabhängig von Fragen des materiellen Strafrechts ist es der Warburg Gruppe wichtig, dass auf keinen Fall Vorteile aus Aktienhandelsgeschäften gezogen werden sollten, die nach Auffassung der Strafkammer nicht steuerrechtskonform gewesen sein sollen. Dies wurde auch ausdrücklich vor dem Landgericht Bonn erklärt. Die Bereitschaft zur Rückzahlung von Gewinnen aus Aktiengeschäften ist jedoch nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen.

Die Gesellschafter der Warburg Gruppe stehen aber auch darüber hinaus uneingeschränkt zur Warburg Gruppe und werden deren finanzielle Leistungsfähigkeit für alle möglichen Steuerrückforderungen bzw. Einziehungsbeträge bezüglich der Wertpapiertransaktionen sicherstellen.

In den laufenden Verfahren um die Transaktionen kooperiert die Warburg Gruppe weiterhin umfassend mit den Behörden. Öffentliche Vorverurteilungen und übereilte, unverhältnismäßige Schritte weist sie allerdings zurück.

Hamburger Binnenalster
Hamburger Binnenalster. Eine Häuserreihe dahinter sitzt die MM Warburg Bank.



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