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Der Kampf gegen die „Zensurmaschine“ namens Artikel 13

Artikel 13 im europäischen Urheberrechtsschutzgesetz wird, zumindest sehen es sehr viele Menschen so, die Zensurmaschine für Europa werden. Ob es wirklich so kommt, wissen wir nicht. Aber schaut man sich aktuell die Faktenlage an, wüssten wir nicht, wie Artikel 13 nicht in einer Zensurmaschine enden sollte.

Kommt die „Zensurmaschine“ wirklich?

Wir hatten das Thema schon mehrmals besprochen. Das EU-Parlament hatte den Weg hin zur Zensurmaschine im zweiten Anlauf im September doch noch durchgewunken. Es geht darum, dass künftig Plattformen wie YouTube, Twitter, Facebook und Instagram direkt verantwortlich gemacht werden dürfen, wenn von Usern hochgeladene Texte, Fotos oder Videos gegen Urheberrechte von Dritten verstoßen.

In der Praxis ist die Verhinderung einer Klagewelle gegen die Konzerne nur möglich, wenn sie einen Uploadfilter einbauen. Es wird also aller Wahrscheinlichkeit nach einen Filter geben, der alles was hochgeladen wird, vor dem Veröffentlichten scannt, ob da irgendwas zu sehen, zu lesen oder zu hören ist, das irgendwer anders erstellt hat, und dafür keine Genehmigung zur freien Verwendung gegeben hat.

Also werden die Anbieter wohl aus Vorsicht viel zu viel Inhalte gar nicht erst zu Veröffentlichten zulassen. Außerdem haben die „überschlauen“ Gesetzgeber in Brüssel überhaupt nicht bedacht, woher die Plattform-Anbieter überhaupt wissen sollen, welche Inhalte geschützt werden müssen, und wem die Rechte überhaupt gehören. Oder soll jeder Mensch auf dem Planeten, der irgendwas postet, jedes Mal eine Erklärung abgeben, dass er der Rechteinhaber ist? Und wie wollen Facebook und Co den Wahrheitsgehalt dieser Erklärung überprüfen?

Aktuell ist das Gesetz in einer Phase, wo es zwischen den Gremien in Brüssel und den Mitgliedsstaaten abgestimmt wird. Es kann also noch Änderungen geben. Ob ja, und welche genau, ist unklar. Daher macht aktuell der Hauptbetroffene Google mit seiner Plattform YouTube weiter Druck, und versucht natürlich die betroffenen Videoproduzenten mit einzuspannen.

Dieses Gesetz bringt Chaos und vermutlich eine drastische Zensurmaschine, auch wenn natürlich kein Befürworter dieses Gesetzes das jemals zugeben würde. Am Ende können sie es ja immer auf die Anbieter schieben. Denn die seien ja verantwortlich dafür, wie sie die Urheberrechte in Zukunft prüfen und sicherstellen wollen, das alles mit rechten Dingen zugeht. Nur das ist unmöglich. Es sei denn ein Großteil der Inhalte wird gar nicht erst freigeschaltet zum Veröffentlichen.

YouTube macht Stimmung gegen Artikel 13

YouTube selbst geht aktuell erneut in die Offensive. Nicht nur kämpft man mit eigenen Videos und einer Kampagnen-Webseite gegen diese neue „Zensurmaschine“, die man selbst einführen müsste zum Eigenschutz. YouTube hat auch alle Ersteller von Inhalten angemailt (auch uns von FMW). Hier Ausschnitte des Anschreibens von YouTube, sowie von der Kampagnen-Webseite. Zitat:

Artikel 13 ist Teil einer neuen Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union, die für Onlineinhalte einen besseren Schutz der Kreativität und eine effektivere Verwaltung von Urheberrechten durch die Rechteinhaber ermöglichen soll. Grundsätzlich befürworten wir diese Ziele, die mit Artikel 13 angestrebt werden. Der aktuelle Vorschlag des Europäischen Parlaments zu Artikel 13 wird jedoch erhebliche, unerwünschte Folgen haben. Millionen von Menschen in Europa könnten daran gehindert werden, Inhalte auf Plattformen wie YouTube hochzuladen und zugleich würden die europäischen Zuschauer den Zugang zu Milliarden von Videos aus der ganzen Welt verlieren. YouTuber wären besonders betroffen. Zu den betroffenen Videos gehören: Lehrvideos (von Kanälen wie Kurzgesagt in Deutschland und C.G.P. Grey in Großbritannien), zahlreiche offizielle Musikvideos (wie Despacito von Luis Fonsi oder Mafioso von Lartiste), Coverversionen von Fans, Mashups, Parodien und mehr. Daher gefährdet Artikel 13 hunderttausende Arbeitsplätze, YouTuber in Europa, Unternehmen, Künstler und deren Mitarbeiter. YouTube und andere Plattformen sind möglicherweise gezwungen, deine vorhandenen Videos zu sperren und dir das Hochladen neuer Videos zu verweigern, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du die Rechte an allen Inhalten deiner Videos (inkl. Bild und Ton) hältst.

YouTube wünscht sich, dass es in Zukunft folgendermaßen laufen soll. Zitat:

Die Rechteinhaber müssen mit den Plattformen kooperieren, um die Inhalte, an denen sie Rechte halten, zu identifizieren. Dann wissen die Plattformen, was urheberrechtlich geschützt ist, und können den Rechteinhabern ermöglichen, die Inhalte auf Wunsch zu sperren. Plattformen dürfen nur für Inhalte haftbar gemacht werden, die ihnen über Tools wie Content ID oder durch das Melde- und Deaktivierungsverfahren gemeldet wurden.

Hier finden Sie eine externe Kampagnen-Webseite gegen Artikel 13, und hier finden Sie eine Online-Petition, an der sich schon Millionen Menschen beteiligt haben.

Hier das offizielle Video von YouTube zu dem Thema. YouTube erwartet, dass man bei Inkrafttreten von Artikel 13 große Teile der Inhalte in Europa wird blocken müssen.

Zensurmaschine Uploadfilter EU
Hier das Abstimmungsergebnis zur „Zensurmaschine“ aus dem EU-Parlament vom 12. September.



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