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Entschädigung für Anleger der Münchner Dero Bank, dubiose Gespenster-Bank erteilt „Bürgschaften“

Die Münchner Dero Bank war bereits im Februar in den Zustand eines Moratoriums versetzt worden - von da an war quasi kein Geschäft mehr möglich. Vorgestern dann die Insolvenz, und gestern die Abwicklung der...

FMW-Redaktion

Gleich zwei Nachrichten packen wir in diesen Artikel, einmal von einer Bank in Abwicklung, und von einer angeblichen Bank, die so tut, als erteile sie Bürgschaften. Die Münchner Dero Bank war bereits im Februar in den Zustand eines Moratoriums versetzt worden – von da an war quasi kein Geschäft mehr möglich. Vorgestern dann die Insolvenz, und gestern die Abwicklung der Dero Bank durch die BaFin. Sie stellt nun offiziell den Entschädigungsfall der Bank fest, womit die Einlagensicherungssysteme zum Schutz der Anleger greifen. Mit gerade mal 27 Millionen Euro Bilanzsumme ist diese Abwicklung eher eine harmlose Nummer im deutschen Finanzsystem. Zitat BaFin:

Die BaFin hat am 14. März 2018 den Entschädigungsfall für die Dero Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Zuvor hatte die BaFin am 13. Februar 2018 beim Amtsgericht München bereits einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Dero Bank AG gestellt; das Amtsgericht hat daraufhin am 14. März 2018 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Einlagen der Kunden der Dero Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.

Gespenster-Bank

Anscheinend spukt derzeit eine Pseudo-Bank mit dem abenteuerlichen Namen „Royal Bank Pacific Germany“ durch die Gegend, und erteilt angebliche Bankbürgschaften. Mit dem Wort „Germany“ im Firmennamen will man wohl suggerieren, dass man einen Bezug zu Deutschland hat? Dazu soll es angeblich eine Anschrift in Deutschland geben. Die BaFin stellt jedenfalls fest, dass dies kein Unternehmen ist, welches als Bank in Deutschland durch die BaFin beaufsichtigt wird. Also ist es keine hierzulande tätige Bank. Zitat BaFin:

Ein Unternehmen unter der Bezeichnung „Royal Bank Pacific Germany“ mit der angeblichen Geschäftsanschrift Ahornweg 3, 94121 Salzweg, stellt derzeit „Bankbürgschaften“ aus.

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „Royal Bank Pacific Germany“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.

Dero Bank BaFin
Das BaFin-Gebäude in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin



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1 Kommentar

  1. Bäckergehilfe Frick

    Ob etwas bei der Bafin unter Aufsicht steht oder nicht ändert an der Schlafmützigkeit von denen nicht die Bohne.
    Weiterpennen.

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