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FMW deckt einen Skandal auf: Beim Glückspiel ist der Staat tolerant, aber bei Finanzprodukten muß der arme Kunde geschützt werden!

Über das klamheimliche Interesse der Behörden, bei Glückspielanbietern nicht so genau hinzuschauen - wenn die Steuereinnahmen sprudeln..

Wer etwa bei einer Bank ein Produkt kaufen will, der muß ein eigens angefertigtes Beratungsprotokoll unterzeichnen. Und wer CFDs handelt, um den kümmert man sich besonders: er könnte ja Geld verlieren, also wird der CFD-Handel strengstens reguliert, die Hebel massiv reduziert. Natürlich nur zum Schutz der Kunden, versteht sich – denn die Obrigkeit ist dann besonders empathisch mit den Bürgern, wenn es weniger zu verdienen gibt..

Aber im Glückspiel ist die Sache etwas anders gelagert – das zeigen wir aufgrund einer aufwändigen, intensiven Recherche zu diesem Thema. Im Fokus steht der Glückspiel-Anbieter OnlineCasino.de, der bei großen Medien wie Bild, Sat1, Pro7 etc. Werbung schaltet. Wir haben uns das genauer angesehen – und festgestellt, dass dieser Anbieter zwar Glückspiel für Einwohner des Bundeslandes Schleswig-Holstein anbieten darf, seine Werbung aber gleichwohl bundesweit läuft. Wer nicht in Schleswig-Holstein wohnt, wird auf eine Seite aus Malta „weiter geroutet“ (schon gemäß Datenschutzgrundverordnung höchst fragwürdig!).

Unserer Recherche zu diesem Thema zeigt: beim Glückspiel kucken die Behörden nicht so genau hin. Oder wie es ein (anonym bleiben wollender) Mitarbeiter des Hamburger Inneminiteriums formuliert:

„Es ist wie bei Don Quichotte und den Windmühlen. Solange der Fiskus ein klammheimliches Interesse hat Steuern zu kassieren, ist es für die kleinen Glücksspielaufsichten in den Ländern da fast unmöglich gegen vorzugehen“.

Schon aus Mangel an Personal also kuckt man nicht so genau hin – wobei der Abbau des dafür zuständigen Personals natürlich allerreinster Zufall ist..

Die Zahl der Geschädigten dürfte groß sein – aber in sehr vielen Fällen können die Geschädigten ihre Einzahlungen von den kreditkartenanbietern zurück fordern, über die sie die Einzahlung auf ein solches Glückspiel-Konto getätigt haben (beim Anbieter OnlineCasino.de beispielsweise gilt das für alle, die nicht in ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben – aber auch diejenigen, die im nördlichsten Bundesland leben, haben dafür eine gute Chance! Wer geschädigt ist, dem helfen wir weiter, schreiben Sie bitte eine Mail an [email protected]).

Wer den gestern von uns publizierten Artikel bislang übersehen hat – hier noch einmal das brisante Ergebnis unserer Recherche. Wir würden uns freuen, wenn Sie als Leser den Artikel über soziale Medien wie Twitter, Facebook etc. weiter verbreiten, um damit den Geschädigten zu helfen und sie auf ihre Rechte aufmerksam zu machen einserseits, andererseits aber auch Druck aufzubauen auf die deutschen Behörden, beim Glückspiel endlich genauer hinzuschauen:

OnlineCasino.de: Falsches Spiel mit dem Glückspiel – Kundenanspruch auf Gelderstattung



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2 Kommentare

  1. Nicht nur, dass ihr in Sachen Finanzen äußerst schnell und kompetent bei der Sache seid, jetzt macht ihr sogar noch einen auf Verbraucherschützer.
    Ganz ganz großes Lob von mir hierfür!

  2. Zitat FMW: „Wer etwa bei einer Bank ein Produkt kaufen will, der muß ein eigens angefertigtes Beratungsprotokoll unterzeichnen.“

    Stimmte weder unter MiFID I noch seit 03.01.2018 unter MiFID II.
    Die neue Geeignetheitserklärung muss nicht unterzeichnet werden.

    Ansonsten gern weiter kritisch Berichterstatten :-)

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