Bitcoin

Bitcoin-ETFs noch nicht zugelassen Gefälschte Bitcoin-Meldung der Börsenaufsicht SEC sorgt für Aufruhr

Bitcoin ETF Fake Genehmigung der SEC

Eine mit Spannung erwartete Entscheidung der US-Börsenaufsicht SEC über die Zulassung börsengehandelter Bitcoin-Fonds, entwickelte sich am Dienstag schlagartig in einen schwerwiegenden Cybersicherheitsvorfall. Darüber berichtet Bloomberg.

Bitcoin-ETFs: X-Konto der SEC gehackt

Das X-Konto der Securities and Exchange Commission (SEC) wurde gehackt und ein gefälschter Beitrag abgesetzt, in dem behauptet wurde, die Behörde habe den Plänen für die Produkte grünes Licht gegeben. Beim größten Krypto-Token sorgte das für einen kurzen Preissprung.

Der Cybersicherheitsvorfall trifft gerade jene US-Börsenaufsicht SEC, die wiederholt vor den Online-Schwachstellen von Kryptowerten gewarnt hat. Dabei war der Zeitpunkt des Beitrags passend, denn Händler spekulieren seit Wochen, dass die Behörde mehrere börsengehandelte Fonds (ETFs), die direkt auf Bitcoin basieren, bereits am heutigen Mittwoch genehmigen könnte.

Die SEC teilte mit, dass sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten werde, um den Vorfall zu untersuchen. Der unbefugte Zugriff sei unterbunden worden. SEC-Vorsitzender Gary Gensler stellte in einem Tweet klar, dass noch keine Entscheidung zu ETFs getroffen worden sei.

The @SECGov twitter account was compromised, and an unauthorized tweet was posted. The SEC has not approved the listing and trading of spot bitcoin exchange-traded products.

— Gary Gensler (@GaryGensler) January 9, 2024

Die SEC teilte mit, dass es am Dienstag kurz nach 16.00 Uhr (Ortszeit Washington DC) eine nicht genehmigte Aktivität auf dem X-Konto @SECGov “durch eine unbekannte Partei” gegeben habe. Nachdem der gefälschte Beitrag entfernt wurde, sagte Joe Benarroch, der Betriebsleiter von X, der einst als Twitter bekannten Plattform, dass das “Konto sicher ist und wir die Grundursache untersuchen”.

X erklärte per Tweet, dass “eine nicht identifizierte Person” Zugriff auf das Konto der SEC über eine zugehörige Telefonnummer erlangt habe. Das Konto habe zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert gehabt. Diese Authentifizierung bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene, die angesichts der zunehmenden Zahl von Cyberangriffen immer üblicher wird.

We can confirm that the account @SECGov was compromised and we have completed a preliminary investigation. Based on our investigation, the compromise was not due to any breach of X’s systems. but rather due to an unidentified individual obtaining control over a phone number…

— Safety (@Safety) January 10, 2024

Heute fällt die Entscheidung zu Bitcoin-ETFs

Etwa ein Dutzend Firmen haben sich als Betreiber von Bitcoin-basierten ETFs in den USA beworben. Die SEC muss zu mindestens einem dieser Anträge am heutigen 10. Januar eine Entscheidung treffen. Krypto-Insider spekulieren, dass die Behörde das Datum nutzen wird, um gleich mehrere Entscheidungen bekannt zu geben.

Die SEC hatte sich in der Vergangenheit gegen die Einführung solcher ETFs gesperrt. Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes und möglicher Marktmanipulationen waren zu groß. Doch seit August, als die Behörde einen wichtigen Prozess gegen den Krypto-Fondsmanager Grayscale Investments verlor, häufen sich die Spekulationen, dass einlenken muss.

In den sozialen Medien herrschte ein Hype um eine Zulassung. Bitcoin stieg am 16. Oktober um bis zu 10%, als eine Krypto-Nachrichtenseite fälschlicherweise auf X veröffentlichte, dass BlackRock die Genehmigung zur Notierung eines Spot-ETF erhalten habe. Während des Anstiegs wurden etwa 85 Millionen US-Dollar überwiegend rückläufiger Handelspositionen liquidiert, was sich schnell umkehrte.

Bitcoin stieg zunächst nach der Fake-Genehmigung der SEC auf knapp 48.000 Dollar – um dann bis 45.000 Dollar zu fallen. Wahrscheinlich ist, dass heute die ETFs genehmigt werden – gibt es dann Gewinntmitnahmen bei Bitcoin, wie viele vermuten?

FMW/Bloomberg

Lesen Sie auch



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage