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Gericht verurteilt Kommunalpolitiker wegen Zinswetten mit Banken – wo bleibt die Gleichbehandlung mit BER und Elbphilharmonie?

Ist dieses Urteil gerecht (den Volkszorn besänftigen), oder ist es ein Skandal, dass gerade in so einem Fall ein Politiker wegen Untreue verurteilt wird? Denn zehn Jahre nach der "Tat" verurteilte ein Gericht in Mannheim heute zwei Kommunalpolitiker...

FMW-Redaktion

Ist dieses Urteil gerecht (den Volkszorn besänftigen), oder ist es ein Skandal, dass gerade in so einem Fall ein Politiker wegen Untreue verurteilt wird? Denn zehn Jahre nach der „Tat“ verurteilte ein Gericht in Mannheim heute zwei Kommunalpolitiker wegen Untreue zu Bewährungsstrafen. Auch wenn Bewährungsstrafen für viele Menschen einem Freispruch gleichkommen, so wurden die Ex-Oberbürgermeisterin und die damalige Stadtkämmerin von Pforzheim zu acht Monaten und im zweiten Fall zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Es ging hier um die berüchtigten Zinswetten, die Banken zahlreichen unbedarften Kommunen angeboten hatten um angeblich Zinsen zu sparen. Es ging um Wetten auf die unterschiedliche Entwicklung von kurz- und langfristigen Zinsen. Noch vor der Finanzkrise galt sowas als innovativ und schick, wenn ein Stadtkämmerer oder eine Kämmerin hiermit kurzfristig die Stadt- oder Kommunalkasse ein wenig aufbessern konnte. Es handelte sich hierbei aber um raffiniert konstruierte Produkte, bei denen die Kommunen am Ende in der Regel der dicke Verlierer waren.

In vielen Fällen gab es Klagen und Vergleiche mit Banken. So hat die Stadt Pforzheim bis 2010 mit diesen Wetten 58 Millionen Euro verloren, aber viel davon durch Vergleiche wieder zurück erhalten. Hier ist aber die Kernfrage: Ist es Untreue, wenn Provinzpolitiker schlicht und einfach nicht verstehen, was sie unterschreiben? Ist es eher Dummheit und Inkompetenz als Untreue? Wenn ein Gericht in so einem Fall zu dem Schluss kommt, dass es keine Dummheit oder Inkompetenz ist, sondern nun doch Untreue… dann stellt sich doch gleich eine Anschlussfrage: Was ist mit den verantwortlichen Politikern rund um den Berliner Horrorflughafen BER, oder in Hamburg rund um die Elbphilharmonie?

Hier explodierten und explodieren die Kosten – es geht um die Vervielfachung von ursprüngich vorgesehenen Kosten. Auch hier kann man verständlicherweise stets darauf verweisen, dass die damals zuständigen Politiker ja leider keine Bauexperten waren, und leider nicht genau wussten, was sie da tun. Dumm gelaufen, sorry liebe Steuerzahler, da habt ihr Pech gehabt… aber geht man nach dem aktuellen Mannheimer Urteil, dann wären diese großen Brocken doch auch als Untreue einzustufen, oder? Laut Mannheimer Gericht ging es bei der Pforzheimer Untreue nämlich um einen „gravierenden Pflichtverstoß“. Liegt der in anderen viel größeren Fällen nicht auch vor? Das soll nur mal ein kurzer Hinweis zum Nachdenken sein…



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3 Kommentare

  1. Wer in Deutschland mit 1,99 Promille einen Menschen totfährt und einen Menschen schwer verletzt und dafür rechtskräftig verurteilt wurde, kann dann noch wie (Otto Wiesheu) Verkehrsminister werden.
    Dem normalen Bürger der eine Kneipe hat, dem wird die Konzession entzogen.
    Aber dafür sind wir ja auch alle gleich vor dem Gesetzt.
    Viele Grüße aus Andalusien

    1. »Aber dafür sind wir ja auch alle gleich vor dem Gesetz.«

      Einfach bildlich vorstellen: erst kommen die Menschelein, dann kommt das Gesetz(esbuch) und dann kommen die Unterschiede als Folge dessen hinterher. Vorher ja, nachher nicht mehr.

  2. Können denn Oberbürgermeister oder Stadtkämmerer so einfach über Geld der Stadt entscheiden? Da gab es doch sicher einen Ratsbeschluß und sicherlich sitzen in dem Rat auch die ortsansässigen Banker, die ja ihre Expertise hätten einbringen können. Da waren wohl eine Menge Leute zu faul, sich Verträge genau durchzulesen. Da eine oder zwei Personen herauszupicken, halte ich für fragwürdig.

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