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Harter Brexit: EU veröffentlicht Checkliste für Unternehmen

Ist ein harter Brexit noch abzuwenden? Das weiß derzeit niemand. Theresa May spielt offensichtlich auf Zeit und hofft wohl, dass eine Mehrheit der Parlamentarier in London doch noch aus Angst vor einem harten Brexit ihrem Deal bis Ende März zustimmen. Aber für den Fall der Fälle bereitet sich die EU immer weiter vor auf einen harten Brexit, im Gegensatz zu Großbritannien, wo ein totales Chaos vorherrscht.

Heute hat die EU-Kommission eine Checkliste für Unternehmen veröffentlicht, die Handel mit Großbritannien betreiben. Dazu bitte einfach hier klicken.

Hier findet sich ein Zoll-Leitfaden für Unternehmen.

Die EU-Kommission heute auszugsweise im Wortlaut:

Vieles hängt davon ab, ob die Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, in der Lage sind, sich schnell mit den Zollvorschriften vertraut zu machen, die im Falle eines No-Deals ab dem ersten Tag Anwendung finden werden. Unsere Informationskampagne soll den Unternehmen dabei helfen, denn wir dürfen keine Zeit verlieren“, so Moscovici weiter.

Die heute eingeleitete Kampagne ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, Vorbereitungen für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen zu treffen. Dies steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Artikel 50) vom Dezember 2018, in denen eine intensivere Vorsorge auf allen Ebenen gefordert worden war.

Bei der heute gestarteten Kampagne geht es darum, Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, zu sensibilisieren. Um sich auf ein No-Deal-Szenario vorzubereiten und weiter Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben zu können, sollten diese Unternehmen:

– prüfen, ob sie über die notwendigen technischen und personellen Kapazitäten verfügen, um Zollverfahren und -vorschriften, z. B. im Bereich der Präferenzursprungsregeln‚ anzuwenden;

– erwägen‚ falls das Vereinigte Königreich Teil ihrer Lieferkette ist, verschiedene zollrechtliche Bewilligungen einzuholen und sich registrieren zu lassen, um ihre Handelsgeschäfte zu erleichtern;

– Kontakt mit ihrer nationalen ZollbehördeDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• aufnehmen‚ um zu erfahren, welche weiteren Vorbereitungen sie treffen können.

Die Gesamtauswirkungen eines No-Deal-Szenarios können nicht abgefedert werden. Nichtsdestoweniger soll die heutige Kampagne die nationalen Anstrengungen zur Information der Unternehmen in der EU ergänzen und dazu beitragen, betroffene Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU-27 zu erreichen.

Auch in den Mitgliedstaaten laufen die Vorbereitungen, um sicherzustellen, dass die nationalen Zolleinrichtungen und die nationale Logistik für ein No-Deal-Szenario gerüstet sind. Dabei werden die Länder von der Kommission unterstützt.



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