Gas

Notfallplan Gas der EU So will Brüssel die Gasnachfrage in der EU um 15 Prozent senken

Die EU-Kommission hat ihren "Notfallplan Gas" vorgestellt, wie die Gasnachfrage in der EU ab August um 15 Prozent reduziert werden soll.

EU-Flagge

Die Gasnachfrage in der EU soll von August 2022 bis März 2023 um 15 Prozent gesenkt werden. Die EU-Kommission hat hierfür ihren „Notfallplan Gas“ für die EU präsentiert. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagt aktuell, dass Russland Europa erpresst, Russland nutze seine Gaslieferungen als Waffe. Europa müsse vorbereitet sein, so ihre Worte. Hier drucken wir die wichtigsten Teile des EU-Plans im Wortlaut ab:

Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Artikel 122 des Vertrags eine neue Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage vor.

Die neue Verordnung würde allen Mitgliedstaaten das Ziel vorgeben, die Gasnachfrage im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um 15 Prozent zu senken. Sie würde der Kommission auch die Möglichkeit geben, nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit auszurufen. Damit würde allen Mitgliedstaaten eine verbindliche Senkung der Gasnachfrage auferlegt.

Der Unionsalarm kann ausgelöst werden, wenn ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit besteht oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch ist. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Notfallpläne bis Ende September aktualisieren, um darzulegen, wie sie das Senkungsziel erreichen wollen, und der Kommission alle zwei Monate über ihre Fortschritte Bericht erstatten. Mitgliedstaaten, die Gassolidaritätslieferungen beantragen, müssen nachweisen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um die Nachfrage im Inland zu senken.

Europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage – Priorität: Versorgung privater Haushalten und systemrelevanter Nutzer
Um den Mitgliedstaaten zu helfen, die erforderlichen Senkungsziele zu erreichen, hat die Kommission auch einen europäischen Plan zur Senkung der Gasnachfrage angenommen, in dem Maßnahmen, Grundsätze und Kriterien für die koordinierte Nachfragesenkung enthalten sind. Der Plan ist auf die Substitution von Gas durch andere Energieformen und auf Energieeinsparungen in allen Sektoren ausgerichtet.

Ziel ist die Sicherung der Versorgung von Haushalten und systemrelevanten Nutzern wie Krankenhäusern, aber auch von Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für die Wirtschaft, die Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung sind. Außerdem enthält den Plan Leitlinien für die wichtigsten Erwägungen, die die Mitgliedstaaten bei der Planung von Einschnitten anstellen sollten.

Wenn wir Gas durch andere Energieformen ersetzen und in diesem Sommer Energie einsparen, kann mehr Gas für den Winter gespeichert werden. Wenn wir jetzt handeln und verhindern, dass später in einer Krisensituation Notmaßnahmen getroffen werden müssen, werden die negativen Auswirkungen auf das BIP um ein Drittel geringer ausfallen. Außerdem können bei frühzeitigem Handeln die Anstrengungen über einen längeren Zeitraum verteilt, Marktbedenken und Preisvolatilität abgeschwächt und Maßnahmen, mit denen die Industrie gezielt und kosteneffizient geschützt wird, besser ausgearbeitet werden.

Der von der Kommission vorgeschlagene Plan zur Senkung der Gasnachfrage stützt sich auf Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie. Es steht ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage zur Verfügung.

Bevor die Mitgliedstaaten Kürzungen in Betracht ziehen, sollten sie alle Möglichkeiten der Substitution, nicht obligatorischer Einsparprogramme und der Nutzung alternativer Energiequellen ausschöpfen. Nach Möglichkeit sollte der Umstellung auf erneuerbare Energien oder sauberere, weniger kohlenstoffintensive oder umweltbelastende Optionen Vorrang eingeräumt werden. Eine Umstellung auf Kohle, Öl oder Kernenergie könnte jedoch als vorübergehende Maßnahme erforderlich sein, vorausgesetzt ein langfristiges Festhalten an fossilen Brennstoffen wird vermieden. Marktbasierte Maßnahmen mindern dabei die Risiken für Gesellschaft und Wirtschaft. So könnten die Mitgliedstaaten Auktionen oder Ausschreibungen durchführen, um Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs in der Industrie zu schaffen.

Die Mitgliedstaaten könnten Ausgleichsleistungen anbieten – im Einklang mit der heute von der Kommission vorgelegten Änderung des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen. Diese sieht zusätzliche Arten von Beihilfemaßnahmen im Einklang mit dem REPowerEU-Plan vor. Dazu zählen Investitionen in erneuerbare Energien mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren, die schnell umgesetzt werden können. Zudem können die Mitgliedstaaten Investitionen für den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe unterstützen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Projekte innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens durchgeführt werden, damit die REPowerEU-Ziele rasch erreicht werden.

Eine weitere wichtige Säule bei Energieeinsparungen ist weniger Heizung und Klimatisierung. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in großem Maßstab Sensibilisierungskampagnen für einen sparsamen Umgang mit Heizung und Klimatisierung durchzuführen sowie die Mitteilung über einen Energiesparplan für die EUD mit ihren zahlreichen Optionen für kurzfristige Einsparungen umzusetzen. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, könnten die Mitgliedstaaten gezielt vorschreiben, die Heizung und Klimatisierung in Gebäuden, für die die Behörden verantwortlich sind, zu verringern.

Darüber hinaus wird der Plan zur Nachfragesenkung den Mitgliedstaaten helfen, die am meisten schutzbedürftigen Kunden oder Einrichtungen unter ihren „nicht geschützten“ Nutzern zu ermitteln und zu priorisieren, und zwar nach allgemeinen wirtschaftlichen Erwägungen und folgenden Kriterien:

– Systemrelevanz für die Gesellschaft – Sektoren wie Gesundheit, Lebensmittel, Sicherheit, Gefahrenabwehr, Raffinerien, Verteidigung und Umweltdienstleistungen.

– Grenzüberschreitende Lieferketten – Sektoren oder Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für ein reibungsloses Funktionieren der EU-Lieferketten von entscheidender Bedeutung sind.

– Schäden an Anlagen – es soll verhindert werden, dass die Produktion nicht ohne erhebliche Verzögerungen, Reparaturen, behördliche Genehmigungen und Kosten wieder aufgenommen werden kann.

– Möglichkeiten der Senkung des Gasverbrauchs und Substitution von Produkten/Komponenten – Umfang, in dem die Industrie auf eingeführte Produkte/Komponenten umstellen kann und die Nachfrage nach Produkten/Komponenten durch Einfuhr gedeckt werden kann.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

2 Kommentare

  1. Ok, jetzt muss die EU nur noch Väterchen Frost zwingen, den Jahresplan der EU-Planer in der gesamten EU einzuhalten.

  2. Arbeitsflüchtling

    Bubieinfach, jetzt muss die Wirtschaft nur noch mit 15% weniger Energie inflationsbereinigt etwa 20% mehr produzieren um die Lohnsteigerungen zu kompensieren.Wenn die Leute zu Hause frieren, sind sie froh wenn sie länger arbeiten können und in die warme Firma fliehen können.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage