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Selbständige aufgepasst – Zwang zur Rentenvorsorge kommt!

Mensch am Laptop

Man kann es Pflichtrente nennen, oder auch den Zwang zur Rentenvorsorge. Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP drängt Selbständige dazu einzuzahlen – so oder so. Besonders die FDP dürfte bei diesem Punkt wohl mit geballter Faust in der Tasche zugestimmt haben, da Selbständige zur Kernklientel der FDP zählen. Und was scheut ein Unternehmer (gerade Kleinunternehmer) wohl mehr als zusätzliche monatliche Fixkosten! Aber nun ist es soweit. Im gestern präsentierten Koalitionsvertrag steht auf Seite 75 zu diesem Thema geschrieben, im Wortlaut:

„Absicherung für Selbständige“ – Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden. Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.

Verstehen wir es richtig? Da steht nämlich geschrieben, dass alle NEUEN Selbständigen gemeint sind – also quasi eine Befreiung des Zwangs zur Rentenvorsorge für alle, die jetzt bereits selbständig tätig sind? Beim Inkrafttreten dieser neuen Pflicht sollte man da zur Sicherheit nochmal beim Steuerberater oder bei der Rentenversicherung nachfragen, ob man als bereits aktiver Selbständiger von dieser Regel wirklich dauerhaft ausgenommen ist.

Und was können wir noch lernen aus dieser Pflicht? Ähnlich wie bei der Riesterrente wird hier wohl für die privaten Anbieter von Versicherungen und Fonds ein neues Geschäftsfeld entstehen. Abgesicherte Rentenprodukte, die anhand staatlicher Restriktionen Geld bestmöglich fürs Alter “ insolvenz- und pfändungssicher“ vermehren sollen. Klar ist: Wer künftig selbständig wird, muss nach zwei Jahren spätestens entweder in die gesetzliche Rente einzahlen oder privat vorsorgen.



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4 Kommentare

  1. Ich möchte jetzt mal ganz hart gegenhalten: Eine Selbständigkeit, die keine Beiträge zur Altersvorsorge ermöglicht, ist ökonomisch nicht tragfähig. Nur wenn die Einkünfte genügen, über das gesamte Leben (inklusive Ruhestand) den Lebensunterhalt zu bestreiten, spielen die Erlöse auch die Kosten ein. Andernfalls subventioniert der Staat solche Geschäftsmodelle indirekt in Form der Grundsicherung im Alter.

    Und in vielen Fällen von Kleinselbständigen beruht die „Selbständigkeit“ ja bloß auf der Auslagerung von Tätigkeiten aus größeren Unternehmen an scheinselbständige Billigarbeiter, damit diese Unternehmen Abgaben sparen und Tarife/den Mindestlohn umgehen. Faktisch werden in diesen Fällen also die outsourcenden Unternehmen subventioniert.

    Deswegen meine ich, dass durch eine solche Versicherungspflicht nur der tatsächliche Preis der angebotenen Leistung kenntlich gemacht wird. Wenn der (ggf. durch eine Preiserhöhung) am Markt erzielbar ist, gut; wenn nicht, dann ist es eben kein tragfähiges Geschäftsmodell.

    1. @rettich, da muss ich ebenso hart gegenhalten: Wer sich vor 2004 selbständig gemacht hat, konnte laut damaliger Rechtslage einen angemessenen Teil seiner privaten Altersvorsorge und andere Vorsorgeaufwendungen zusätzlich zur Krankenversicherung auch steuerlich geltend machen und mit dieser Rechtslage kalkulieren. Das war zwar nicht soviel, wie ein Arbeitnehmer in Ansatz bringen kann, aber akzeptabel, um für die Zukunft zu kalkulieren. Etwa 5.100 €. Doch das ist seit dem CDU-Bürgerentlastungsgesetz traurige Geschichte, eine geltende Rechtslage zum Vertragsabschluss wurde wie so oft von der christlich geführten Mehrheitspolitik im Nachhinein ad absurdum geführt.

      Inzwischen, nach 17 Jahren, gibt es einen Deckel von 2.800 € für alles. Tatsache ist aber: KV liegt inzwischen bei Beiträgen ab 6.000 aufwärts, RV ab 7.200, BUZ noch einmal bei mindestens 1.600. Sie haben recht, das ist ökonomisch nicht tragfähig. Wir benötigen mehr Menschen, die rechnen können, fair und objektiv bleiben und sich nicht an Klassen- und Neid-Themen aufreiben.

    2. @Rette dich
      Bzgl. der Scheinselbstständigen hätte ich gar nichts dagegen, aber das könnte man sich auch sparen, wenn man gegen die Scheinselbstständigkeit wirklich vorgehen würde. Aber das ist so wie mit dem organisierten Verbrechen, da hat der Staat iwie einfach keine Lust zu. Warum auch immer.
      Deswegen aber den anderen Selbstständigen dies aufzubürden, ist wirklich keine Begründung, und ich selbst bin nicht selbstständig.
      Generell bin ich der Meinung alle sollten insbesondere in die GKV einzahlen, in die Rentenversicherung meinetwegen auch noch, aber dann bitte als allererstes die Beamten, da diese jawohl einem AN sehr viel ähnlicher als einem AG/Selbstständigen gestellt sind.
      Dass die Rentenversicherung, die Riester und die Riester 2.0 alles schlechte Altersvorsorgen im Vgl. zur privaten Kapitalanlage sind, sofern man da halbwegs mit Kopf vorgeht, ist wohl unbestreitbar.
      Im Moment zahlt der (untere) Mittelstand eben vieles überproportional mit, welches sich die Unterschicht und die Oberklasse sparen.
      Meine Schlussfolgerung lautet dieses Jahr dann noch ein Gewerbe beantragen, um für die Eventualität gerüstet zu sein. Vlt ist das sinnvoll für später

  2. Das soll natürlich nicht so rüberkommen,aber generell ist hier sicher beabsichtigt das staatliche
    Rentensystem „auf breitere Beine“zu stellen.Vorsichtig angedeutet,aber natürlich nicht offen
    ausgesprochen geht es hier um angebliche Solidarität.Vielleicht sogar naiverweise ernst gemeint.
    Nur dann müßte man den privaten Vorsorgeanteil,der zum Rentenbeginn zustande gekommen
    ist,entsprechend steuerlich bewerten.Und zwar so,dass dieser nicht so besteuert wird,dass für
    den Betroffenen zum Überleben nichts übrig bleibt.
    Diese Situation haben wir bei den jetzigen Babybommern bereits.Wer etwas „gespart“ hat,gehört hier
    überwiegend zur Gruppe der Verlierer.Bei dem heutigen „Strafzins“ kann man eher von einer Enteignung
    reden.Jedenfalls für den Großteil derjenigen,die in irgendeiner Form Fiat Bestände halten.
    Ähnlich wird dies in der Zukunft bei Immobilien sein.
    Die aber in diesem Gesetzesentwurf angesprochenen „Neu Selbstständigen“ werden in der heutigen Zeit
    eher kaum die Möglichkeit haben nenneswerte Kapitalwerte „anzusparen“.Insofern könnte man hier vielleicht
    etwa 10% dieser Gruppe damit meinen.Generell sollte allerdings der Staat seine „schützende Hand“ über
    alle legen – was natürlich bedeuten soll,dass hier kein „Geldregen“ vom Staat zu erwarten wäre,sondern
    eher die Hundeleine.Zu retten ist das aktuelle Rentensystem wohl kaum noch fast ausnahmslos für alle.
    Hier werden sich Probleme auftun,die in der jetzigen Annahme der Dimension völlig verkannt sind.
    Dies wird erst offen sichtbar werden,wenn Obdach,Nahrung und Gesundheitsversorgung kaum noch
    existieren,gerade weil der Staat seinen und unseren „Kreditrahmen“ verspielt hat.

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