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Trade Republic-Kunden „im Schnitt mit besseren Spreads als am Referenzmarkt“

Trade Republic App auf Smartphone

Der Neobroker Trade Republic wie auch andere vergleichbare Neobroker hierzulande und auch in den USA stehen unter einem gewissen Druck. Ihr Geschäftsmodell ist einfach: Man hat für die Kunden die Gebühren gestrichen, oder bietet ihnen je nach Anbieter extrem günstige Gebühren an, die für sich genommen wohl nicht gut Geld einbringen, damit ein Broker kostendeckend wirtschaften kann. Dafür kassiert man von den Börsenplätzen, an welche die Kundenorders zur Ausführung geleitet werden, Rückvergütungen. Davon lebt man. Dieses Modell des Payment for Orderflow (PFOF) wird vor allem auch beim US-Giganten Robinhood kritisiert.

Aufseher mit kritischem Blick auf Payment for Orderflow

Denn man könnte schlussfolgern, dass die Broker die Kundenorders an den Börsenplatz, die Plattform oder den Hedgefonds routen, wo sie die höchste Rückvergütung erhalten, und nicht wo der Kunde die besten Ausführungen erhält (günstigster Kaufkurs und höchst möglicher Verkaufskurs). Die US-Börsenaufsicht SEC überlegt gerade, ob sie dieses Geschäftsmodell für die US-Anbieter einschränken oder verbieten soll. Auch in Deutschland könnte der Druck auf die Broker mit diesem speziellen Geschäftsmodell zunehmen – gerade nach den Finanzskandalen der letzten Jahre, einer neuen BaFin-Leitung und einer neuen Bundesregierung mit deutlich mehr links-grüner Einfärbung.

Trade Republic präsentiert Studie, die das eigene Geschäftsmodell in ein tolles Licht rückt

Und ohhh Wunder – da passt die aktuelle Meldung doch gut ins Bild im Sinne der deutschen Neobroker. Denn heute früh hat der deutsche Neobroker Trade Republic eine Studie veröffentlicht. Sie stammt von der „Otto Beisheim School of Management“ und der „SDU – University of Southern Denmark and Danish Finance Institute“. Dort habe man die Handelsqualität bei Trade Republic anhand der Kundenorders überprüft – im Auftrag von Trade Republic. Die Auswertung von zwei Millionen Transaktionen habe gezeigt, dass Kunden bei einer Vielzahl von Transaktionen zu besseren Kursen als auf dem Referenzmarkt handeln. Damit würden die Kunden von Trade Republic im Schnitt 52 Cent je 1.000 Euro-Order sparen. Hochgerechnet auf die letzten zwölf Monate hätten die Kunden somit über 6 Millionen Euro durch bessere Kurse verglichen mit XETRA-Ausführungen gespart. Die Studie bestätigt laut Trade Republic somit die „regelmäßigen Kontrollen der Börse Hamburg als auch die Ergebnisse von Stiftung Warentest“.

Die Analyse der von Trade Republic zur Verfügung gestellten Datensätze soll laut der Studie zeigen, dass die Kurse im Durchschnitt besser sind als auf dem Referenzmarkt und die Kunden damit nach impliziten und expliziten Kosten insgesamt das günstigere Angebot bekommen. Der Handel bei Trade Republic findet über die LS Exchange an der Börse Hamburg statt. Der Handel ist öffentlich und wird laut Aussage von Trade Republic unabhängig von der Börse und ihrer Handelsüberwachungsstelle überprüft – dabei seien die Kurse durch die Börsenregularien an die Referenzmärkte, in Deutschland häufig XETRA, gebunden.

Laut der Aussage der Studie zeigen die Wissenschaftler auf, dass Trade Republic Kunden von sowohl niedrigen impliziten Kosten, also einer besseren Kursqualität, als auch geringeren expliziten Kosten profitieren. Bei der Analyse der impliziten Kosten stellten sie fest, dass diese bei einem erheblichen Anteil der Trades geringer sind als auf dem Referenzmarkt. Durch die engeren Spreads am Haupthandelsplatz bei Trade Republic, der Börse Hamburg, habe man einen hypothetischen Preisvorteil von wie gesagt durchschnittlich 52 Cent pro 1.000 Euro-Order festgestellt. Der Spread sei im Schnitt um knapp 43 Prozent besser als auf dem Referenzmarkt XETRA. Damit hätten Kunden von Trade Republic allein durch bessere Kurse in den vergangenen zwölf Monaten hochgerechnet mehr als 6 Millionen Euro gespart.

Hinzu kommen laut aktueller Aussage der Studie bei den expliziten Kosten die deutlich niedrigeren Gebühren. So berechnen traditionelle Online-Broker weniger aktiven Investoren mit geringen Anlagebeträgen in der Regel zwischen 1,5 und 3,5 Prozent an Gebühren und solchen mit höherer Aktivität und größeren Volumina zwischen 0,5 und 1,0 Prozent. Die expliziten Kosten bei Trade Republic sollen dagegen nur 0,25 Prozent für Kunden mit geringer und 0,08 Prozent für Anleger mit hoher Aktivität betragen.

BaFin mit Blick auf Neobroker

Nicht nur die US-Börsenaufsicht, auch die deutsche Aufsicht BaFin hat die Neobroker mit ihrem speziellen Gratis-Geschäftsmodell im Visier. Im Juni präsentierte die BaFin dazu ein Informationspapier für Anleger, das zeigt, dass man das Thema im Blick hat und auch durchaus kritisch sieht. So sprechen die Aufseher beispielsweise (nicht namentlich auf Trade Republic bezogen) von einem beschränkten Angebot bei Neobrokern. Zitat: Weil sich das Niedrigpreis-Modell für Neo-Broker rechnen muss, haben sie meist ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot. Zum einen ist die Auswahl der Handelsplätze, die zur Verfügung stehen, stark begrenzt. Dadurch können Kundinnen und Kunden Kurse nur eingeschränkt vergleichen. Zum anderen bieten Neo-Broker nicht immer alle Ordertypen für jeden Handelsplatz an. Ausgenommen sind mitunter zum Beispiel Limit-, Stop-Loss- oder Stop-Loss-Limit-Order. Zuweilen werden für einzelne Handelsplätze auch nur Quote-Request-Orders ermöglicht. Kunden werden dann gezwungen, eine Quotierungsanfrage an den Market-Maker zu richten.

Hier weitere Aussagen der BaFin, auszugsweise:

Außerdem haben auch Neo-Broker die Pflicht, Aufträge so auszuführen, dass für Kundinnen und Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Bei der Frage, an welchen Handelsplatz bzw. Market-Maker sie Aufträge weiterleiten, sollten sie sich also zum Beispiel nicht von der Höhe der Rückvergütung leiten lassen, die ein Market-Maker zahlt. Lässt der Neo-Broker seinen Kunden die Wahl zwischen mehreren Handelsplätzen, sollte er diese Handelsplätze so präsentieren, dass der Kunde die in seinem Sinne beste Wahl treffen kann. Sprich: Er darf sich auch bei der Bewertung der Handelsplätze nicht von der Höhe der Rückvergütungen leiten lassen.

Dass Trade Republic mit dieser aktuellen Studie nachweisen will, wie gut es die eigenen Kunden doch haben, ist nachvollziehbar. Denn die BaFin setzt dem Geschäftsmodell Grenzen. Zitat aus einem BaFin-Text zu dem Thema vom 1. September:

Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen grundsätzlich nach § 70 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) keine Zuwendungen annehmen. Dies ist nur ausnahmsweise erlaubt, wenn die Unternehmen dabei die einschlägigen Anforderungen des WpHG bzw. der MiFID II zur Offenlegung, zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten erfüllen. Mit Zuwendungen – wie zum Beispiel PFOF – einhergehende Interessenkonflikte sind nachweisbar vollständig so zu regeln, dass Kundeninteressen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen nicht beeinträchtigt werden können.



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1 Kommentar

  1. Wie der Vergleich zustande kommt in der Studie interessiert mich sehr. Ich halte die Kernaussage für komplett illusorisch. Sowohl für bessere als auch schlechtere Kursausführungen. Man müsste schließlich immer zwei zeitgleiche Orders des gleichen Wertpapiers in ungefähr gleichem Betrag, beides Kauf oder Verkauf, einmal beim Neobroker und einmal bei einem herkömmlichen Broker miteinander bzgl. der Ausführungskurse und des Spreads vergleichen.
    Ohne einen Paralleltrade zum Vergleich heranzuführen kann man einen tatsächlichen Vergleich bzgl. realisierter!!! und nicht rein hypothetischer bezahlter Spreads doch gar nicht erfassen. Man weiss also schon im Vorhinein, dass die ganze Arbeit für den Ar… ist.
    Bzgl. der Orderkosten ist das natürlich keine Frage, wer für 5€ einen Trade ausführt, und dass scheinen so einige dieser Kunden zu tun, ist mit kostenlosen Handel sehr gut beraten.

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