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TTIP-Verhandlungstexte: Analyse der Inhalte Teil 7

Von Claudio Kummerfeld

Seit Februar sind die Texte der bisher zwischen EU und USA entstandenen TTIP-Verhandlungsinhalte online einsehbar. finanzmarktwelt.de hat das vorhandene Material gesichtet und analysiert. In einzelnen Abschnitten veröffentlichen wir für Sie die nach unserer Meinung wichtigsten Inhalte mit unserem Kommentar. Hier Teil 7…

„TTIP und technische Handelshemnisse“

In diesem Kapitel wird besprochen, wie die EU und die USA ihre Zusammenarbeit im Bereich „Technische Anforderungen für Produkte“ verbessern wollen, wenn TTIP in Kraft ist. Es sollen unnötige Kosten und Wiederholungen bei der Prüfung von Produkten vermieden werden. Gründe für das Verhandeln von technischen Handelshemmissen sind laut EU „technische Anforderungen in allen Bereichen der Wirtschaft, z.B. die Sicherheit von Spielsachen und die Sicherheit und Effizienz von Haushaltsgeräten.“ Die technischen Anforderungen können laut EU erzwungen oder freiwillig erstellt werden, und betreffen Größe und Umfang eines Produkts, Design, Aufmachung, Verpackung, Funktion und Leistung.

Ziele der EU

Die EU will in der Lage sein anhand von Standards wie z.B. „ISO“ einfacher Produkte in die USA exportieren zu können, und sie will die doppelten Produktprüfungen wenn möglich abschaffen oder reduzieren. Die EU will außerdem die Zusammenarbeit mit den US-Regulierungsbehörden ausweiten, wenn es darum geht neue Standards zu besprechen. Das EU-Papier betont am Ende, dass die Standards für Produktprüfungen auf beiden Seiten bisher sehr unterschiedlich sind.

Die Angleichung oder Anerkennung wird daher nicht einfach werden.

EU-Textvorschlag

Für diesen Themenkomplex hat die EU einen konkreten Textvorschlag veröffentlicht.

Die Vereinbarung der „Welthandelsorganisation“ (WTO) über Handelshemmnisse soll Teil des EU-Vorschlags für TTIP sein. Nachdem eine Seite eine neue technische Regulierung an die andere Seite übermittelt hat, wird dieser Vorschlag veröffentlicht und 60 Tage lang soll die andere Seite Zeit bekommen dazu Stellung zu nehmen. Dann können Anfragen und Antworten dazu ausgetauscht werden.

Anmerkung der Redaktion: Was dann nach den 60 Tagen geschieht, wenn die Gegenseite dem neuen Standard nicht zustimmt, wird hier nicht erwähnt (ob er dann z.B. automatisch in Kraft tritt).

Interessant: Die EU-Verhandler schlagen vor, dass Produzenten bei ihren Produkten auch die technischen Standards „der Gegenseite“ verwenden können, also deutsche Hersteller könnten z.B. US-Standards verwenden.

Der Rest des EU-Vorschlags ist extrem allgemein gehalten und erhält nichts Erwähnenswertes.

So viel zu diesem Themengebiet.

Fortsetzung folgt…



Quelle: EU-Kommission



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