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Alitalia und Monte dei Paschi: Zwei Vorgänge, die nicht gegen EU-Recht verstoßen?

Ja in Italien, da ist was los. Gestern berichteten wir über die Insolvenz des nationalen Airline-Symbols "Alitalia". Die zweite Pleite nach 2008. Inhaltlich geändert in Sachen Effizienz oder...

FMW-Redaktion

Ja in Italien, da ist was los. Gestern berichteten wir über die Insolvenz des nationalen Airline-Symbols „Alitalia“. Die zweite Pleite nach 2008. Inhaltlich geändert in Sachen Effizienz oder Wettbewerbsfähigkeit hatte sich nichts, die Airline verbrannte weiter Milliarden. Wie auch bei Air Berlin hat der arabische Airline-Partner Etihad mit seinem Einstieg bei Alitalia (49% der Anteile) Geld verbrannt, und hatte jetzt zusammen mit den italienischen Mehrheitsaktionären nur noch Geld nachschießen wollen, wenn die Mitarbeiter zu weiteren drastischen Sparmaßnahmen bereit gewesen wären.

Aber 67% der Belegschaft stimmte dagegen. Dann folglich gestern die Insolvenz, oder wie man es in Italien nennt die Übergabe der Geschäfte in eine „außerordentliche Verwaltung“ des Unternehmens. Der nun eingesetzte Verwalter soll in Windeseile einen privaten Käufer suchen. Die italienische Politik betont nach wie vor, dass es keine Verstaatlichung von Alitalia geben werde. Aber siehe da, was wir gestern als Gerücht angedeutet hatten, hat sich bewahrheitet.

Nein, keine Verstaatlichung, und sicher auch keine Staatshilfe ist der sogenannte „Brückenkredit“ in Höhe von 600 Millionen Euro, den das italienische Kabinett noch gestern Abend in Windeseile für Alitalia beschlossen hat? Nein, ein Brückenkredit ist keine Beihilfe oder Staatshilfe, oder gar Rettung? Denn staatliche Beihilfen oder Zuschüsse wären ja genehmigungspflichtig durch die EU – und merkwürdigerweise hört man aus Brüssel zu diesem „Brückenkredit“ heute gar nichts. So als gäbe es diese Cash-Zufuhr gar nicht. Aber was soll´s, der Laden ist ja eh in der Insolvenz?

Warum wird denn gerade die HSH Nordbank unter Hochdruck zum Verkauf gestellt? Weil Brüssel darauf besteht wegen der vorigen staatlichen Beihilfen für die Bank. Und bei Alitalia? Na ja… wenn man es einfach nicht als Beihilfe sieht, sondern nur als sogenannten Brückenkredit, dann braucht man diesen Vorgang auch nicht weiter zu beachten. Ganz sicher, so sind wir zu 150% überzeugt, wird Alitalia diesen Kredit zurückzahlen – spätestens dann, wenn aus dem Geldhimmel ein Investor aus dem Nichts auftaucht mit zu viel Geld, von dem er nicht weiß wohin damit. Obwohl… könnte die EZB nicht einfach mit den ständig nachgedruckten Euros die Alitalia kaufen? (Scherz).

Zurück zur Sache. Aus Rom hört man dieser „Brückenkredit“ solle nur (!) dazu da sein den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten. Wenn die Maschinen am Boden bleiben sollten, gäbe das große Probleme für die Kunden und die Airline. Der eingesetzte Zwangsverwalter soll doch tatsächlich jetzt in nur 15 Tagen einen Verkaufsprozess starten, in dem er bei möglichen Käufern eine Art Aufruf startet. Eine Verstaatlichung sei vom ersten Moment an ausgeschlossen gewesen, so der italienische Ministerpräsident Paolo Gentiloni. Carlo Calenda, der im Kabinett für wirtschaftliche Entwicklung zuständig ist, sagte heute, dass die Bürger ganz genau darauf achten würden, wofür ihr (Steuer)geld verwendet würde. Damit spielt er wohl auf die große Wahrscheinlichkeit an, dass eben kein Käufer gefunden wird, und dann die 600 Millionen Euro einfach weiter „ver-feuert“ werden, bis sie aufgebraucht sind.

Denn wenn die bisherigen Aktionäre schon gesagt haben sie würden gerne weitere Gelder zuschießen, aber eben nur bei einer harten Sanierung, und wenn die aber von den Mitarbeitern blockiert wird – welcher sonstige externe Investor soll sich das antun? Wird der Staat doch noch schwach? Wie würde man dann versuchen den Tatbestand „staatlicher Beihilfe“ im Sinne des EU-Rechts zu umgehen? Wäre das dann nach dem „Brückenkredit“ eine Art „vorübergehende Brücken-Eigentümerschaft“, damit es keine Beihilfe ist? (nur teilweise scherzhaft gemeint).

Monte dei Paschi

Bei der italienischen Krisenbank Nummer 1 „Banca Monte dei Paschi di Sienna“ ist bisher nur klar, dass nichts klar ist. Im Dezember hatte man die italienische Regierung um Hilfe gebeten. Die kann aber nicht ohne Genehmigung aus Brüssel. Erfolglos hatte die Bank versucht 4,2 Milliarden Euro in Eigenregie am Markt zu besorgen. Also muss Rom retten, oder der Laden geht den Bach runter, was danach eventuell eine Lawine im italienischen Finanzsektor auslöst. Also hängt man nun in der Schwebe.

Angeblich soll der so gesunden Bank eine Art kurzfristiger Notkredit gegeben werden, was ja keine Beihilfe ist, oder? Genehmigt ist das durch Brüssel noch nicht. Eine richtige Rettung mit Genehmigung aus Brüssel gäbe es ja erst, wenn vorher die kleinen italienischen Sparer kräftig beteiligt würden durch eine Entwertung ihrer Anteile. Aber genau das will man ja nicht haben in Rom.

Aber wie das alles mit EU-Recht vereinbart werden soll? Angeblich soll es so gedreht werden, dass es gar keine Rettung oder Beihilfe ist, sondern eben nur eine kurzfristige Hilfe für eine eigentlich gesunde Bank. Aber wie passt das dann mit dem Umstand zusammen, dass der italienische Staat wohl für seine Geldspritze in die Bank einen Mehrheitsanteil an ihr erhalten soll? Wir kommen da nicht mehr mit. Die endgültige Entscheidung und nennen wir es mal „Ausgestaltung“ dieses Konstrukts ist ja noch offen. Wir sind gespannt wie das ausgeht…

Derzeit will die Bank, wie man hört, Brüssel weich klopfen mit dem Versprechen von Massenentlassungen und Filialschließungen. Nach dem Motto „seht her, wir schrumpfen uns ja bereits gesund“? Aber was soll das bringen? Die EU gibt grünes Licht für einen Notkredit, für den der Kreditgeber (die Regierung in Rom) Aktien der Bank erhält? Das ist nämlich eine Eigenkapitalzufuhr, und kein Notkredit! Das klingt einfach nur noch merkwürdig. Gegenüber Aktionären sagte der Bankchef jüngst, dass man mit der EU einen Plan bespreche, der sich radikal von dem unterscheide, was man bisher gegenüber dem Markt offeriert habe.

Puhhh, man darf gespannt sein. Wie will man sich an den neuen EU-Regularien vorbei manövrieren, damit die Anteile der kleinen Bankkunden nicht vor einer Rettung ihren Wert verlieren? Irgendeine krumme Nummer wird schon drin sein, so vermuten wir es. Aber nein, Scherz bei Seite. Wir wollen wie immer in solchen Fällen keine bösen Absichten unterstellen. Sicher wird alles strikt nach EU-Recht gehandhabt.



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6 Kommentare

  1. Wieder mal echt super, welche Recherche-Leistung FMW hier aufbietet und die Dinge kritisch hinterfragt!
    Es ist wirklich der Hammer, wie die Politik geltendes Recht immer wieder beugt und der Steuerzahler schlussendlich immer alles ausbaden muss. Gut, es gibt Ausnahmesituationen, die Maßnahmen erforderlich machen, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind, wenn dadurch ein fataler und ungleich größerer Schaden vermieden werden kann. In der Eurozone sind solche Ausnahmen zur ständigen Regel geworden, niemand hält sich mehr an nichts und das Volk wird für dumm verkauft. Und keiner dieser Gauner (zu denen ja nun keineswegs nur die Politiker gehören), wird für seine Machenschaften hinter Gitter kommen.

  2. das Problem ist, daß den großen Firmen immer wieder geholfen wird, als kleiner Selbständiger oder im Mittelstand wird man gegängelt ohne Ende.

  3. @ Walter Schmid welches geltende Recht meinen sie?
    So etwas kann es nicht geben wenn es immer wieder gebogen wird! Zahlen sie doch einmal ihre Steuern nicht oder biegen sie ihre Steuern mal nach ihren Gunsten und machen sie ihr Konto leer, mal sehen wie lange sie dann gesiebte Luft schnuppern dürfen. Es sei denn sie bewegen auch Milliarden dann gehen sie natürlich straffrei aus. @ PK Die Arbeitsministerin A. Nahles möchte den Selbständigen nun auch noch zwingen in die Rentenkasse einzuzahlen da die Kassen sich immer weiter leeren, nein Scherz, weil sie die Selbstständigen vor der Altersarmut schützen will.
    Der Selbstständige zahlt aber schon Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, iHK, und den Steuerberater. Dazu kommt noch Krank sein oder Urlaub heißt Geldausfall da bekommt der Selbstständige nichts. Fahrgeld, Auslöse, Unterkunft alles im Verrechnungssatz mit inbegriffen. Meiner Meinung nach werden viele das Handtuch Schmeißen.

    1. Am Besten den Sozialisten ins Gesicht. Das Schlimme ist, daß wenn dann alles den Bach runtergeht, waren es nicht die Sozialisten, sondern die Reichen, die irgendwie irgendetwas gemacht haben. Daß eine Staatsquote (Staat als „Arbeitgeber“) von über 40% hirnrissig ist, sieht keiner, und die Qualitätsmedien verschweigen es auch.
      https://www.nzz.ch/finanzen/fonds/marc-faber-dr-doom-die-heutigen-jungen-werden-aermer-sterben-als-ihre-eltern-ld.4969

      https://www.google.de/search?q=staatsquote+deutschland&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=zXsLWeHLIIXb8AeK3YzQCw
      (Übrigens: Das Wort „Qualitätsmedien“ ist fast schon so eine Schimpfwort wie Lügenpr.! Äsch!)

    2. Und der Selbständige zahlt auch noch privat in die Rentenvorsorge ein, was Sie in Ihrer Aufzählung vergessen haben. Und er kann all seine Zahlungen im Ggs. zum Angestellten nicht bzw. nur noch in Höhe von etwa 2.900,- EUR pro Jahr geltend machen, was mehr als lächerlich und ungerecht ist.

  4. Ja ja, immer die nörgelnden, übergenauen Deutschen. Hallo? Ist da eventuell jemand neidisch? Italien stellt den EZB Chef und der Papst fliegt mit ALITALIA. Was soll denn da schon schief gehen?

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