Allgemein

BaFin bestätigt: Banken müssen Kreditstundungen wieder als Ausfälle deklarieren!

Hochhäuser von Banken in Frankfurt

Im März hatten die europäischen Bankenaufseher (EBA) sowie die BaFin verkündet, dass für die Banken eine Ausnahmeregel in der Coronakrise gelten sollte, und zwar bis zum 30. September. Was auf den ersten Blick ziemlich langweilig und unbedeutend wirkt, bot wohl eine gigantische Erleichterung für die Banken, und quasi eine Verdeckung großer Probleme gegenüber der Öffentlichkeit. Denn man beschloss von Seiten der Aufseher, dass ein Schuldner „nicht mehr zwingend als ausgefallen einzustufen war, wenn bei einem Kredit Kapitaldienst und Zinsen in Folge des Corona-Virus gestundet“ wurden.

Im Klartext: Erhält eine Bank vom Kunden keine monatliche Kreditrate mehr gezahlt, kann die Bank den Kredit weiterhin in ihren Büchern als vollwertige Kreditforderung stehen lassen. Vor Corona (in den normalen Zeiten) hätten Banken so einen nicht mehr bedienten Kredit als Kreditausfall abschreiben müssen. Aber die letzten Monate war dies nicht der Fall. Nun hatten wir bei FMW uns die letzten Wochen bereits gefragt, ob die Aufseher nicht doch noch schnell vor Ablauf der Frist im September diese Sonderregel verlängern, vielleicht bis Jahresende? Dies hätte den Banken die Gelegenheit geboten womöglich gigantische Berge an nicht bedienten Krediten weiterhin als vollwertige Kreditforderung im Buch zu führen – womit auch keine Milliardenabschreibungen für das Geschäftsjahr 2020 nötig gewesen wären.

BaFin bestätigt Ende von wichtiger Ausnahmeregel für Banken

Aber heute hat die BaFin offiziell verkündet, dass eben diese Sonderregel tatsächlich mit Wirkung zum 30. September ausläuft. Die BaFin begrüße die Entscheidung der EBA, so der Infotext. Ab 1. Oktober müssen Banken dann wieder diese gestundeten Kredite entsprechend in ihren Büchern ausweisen als Komplettverlust oder Sonstiges. Wie hoch dann Abschreibungen ausfallen werden? Wer kann das schon sagen, denn die letzten Monate, wo diese Stundungen nicht als Kreditausfälle sichtbar waren, konnten externe Beobachter das ja nicht erkennen. Man darf gespannt sein. Hier die BaFin heute im Wortlaut:

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA lässt ihre Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien vom 2. April 2020 (siehe „EBA veröffentlicht Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien“) Ende September 2020 auslaufen. Laut EBA sind die Zahlungsmoratorien ein wirksames Instrument gewesen, um kurzfristige Liquiditätsengpässe von Schuldnern der Institute infolge der Corona-Pandemie und die große Zahl der daraus folgenden Stundungsbegehren zu bewältigen. Die überwiegende Mehrheit der EU-Banken hat an allgemeinen Zahlungsmoratorien teilgenommen und Stundungen zwischen sechs und zwölf Monaten gewährt. Auch nach dem 30. September 2020 können Institute neue Stundungen gewähren. Diese fallen aber nicht mehr unter ein allgemeines Zahlungsmoratorium. Vielmehr muss das Institut den gestundeten Kredit jeweils im Einzelfall der einschlägigen aufsichtlichen Kategorie zuordnen. Die BaFin begrüßt die Entscheidung der EBA.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

9 Kommentare

  1. Wer regiert in Europa? Die EU und ihre „Ministerien“, heißen halt anders. Kommissariat, Europäische Bankenaufsichtsbehörde usw.
    Nur einige kleine Länder können sich dem entziehen. England, Schweiz, teilweise Dänemark.
    stupid germans natürlich nicht. Hauptsache brav und nicht schief angeguckt vom Nachbarn oder in der Firma.

  2. Sehr geehrter Herr Kummerfeld,

    vielen Dank für Ihre differenzierte und informative Berichterstattung.

    Wenn ich mir dass BAFIN Statement durchlese stellt sich mir eine Frage. Müssen Stundungen nur als Kreditausfall angezeigt werden wenn diese nach dem 30.09 gewährt werden, oder betrifft dies auch Stundungen die zuvor gewährt wurden aber über den 30.09 hinaus weiter laufen?

    Haben Sie hierzu Informationen. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

    1. Hallo,

      genau diese selbe Frage habe ich mir beim Lesen auch gestellt, und zwar beim Satz „Auch nach dem 30. September 2020 können Institute neue Stundungen gewähren. DIESE(!) fallen aber nicht mehr…“

      Wörtlich verstanden gilt die Regelung also nur für neue Stundungen. Hr Kummerfeld, könnten Sie das bitte nochmals recherchieren, danke.

      Viele Grüße

  3. Laufende Stundungen sind durch die alte Regelung abgedeckt. Für prolongierte oder gänzlich neue Stundungen gelten die alten Regelungen nicht mehr. Zumindest für die laufenden Stundungen dürfte es eng werden. Die Geschäfte laufen ja noch nicht wirklich gut. D. H. Es wird kaum Prolongationen geben können….

  4. Für die laufenden Stundungen gilt diese Regel nicht. Jedoch für prolongierte (verlängertel und natürlich für neue. Praktisch wird dies bedeuten, dass es kaum Prolongationen geben wird… Den Rest kann sich jeder ausdenken..

    1. An Redaktion.. Bitte löschen… Danke Sie haben eine tollen Blog

      1. @Peter, was genau löschen?

        1. Wohl seinen 2. Beitrag. Ging mir am Anfang auch so. Da war mein Beitrag auf einmal weg, und nach einer Zeit war er online….

  5. Wir werden das nochmal nach-recherchieren!

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage