Allgemein

Bund verkündet dramatische Prognose – Schuldenquote springt um 15 Prozent

Deutschland Flagge vor Reichstag

Dass das Defizit im deutschen Staatshaushalt dieses Jahr deutlich ausfallen wird, ist einfach nachvollziehbar. Die Steuereinnahmen brechen wegen der Coronakrise weg. Gleichzeitig steigen die Kosten des Staates aufgrund der Rettungsprogramme. Also muss Neuverschuldung her. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium das „Sta­bi­li­täts­pro­gramm 2020“ veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Prognosen für den Staatshaushalt für das Gesamtjahr.

Und da schauen wir uns mal die wichtigsten Kennzahlen an. Das Defizit im Staatshaushalt soll dieses Jahr 7,25 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt betragen, nach 1,5 Prozent Überschuss im Vorjahr. Es wird also deutlich mehr Ausgaben des Staates als Einnahmen geben. Dies liege an der „stark expansiven Finanzpolitik zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und der erheblichen Wachstumseinbußen in diesem Jahr“, so das Ministerium. Und die Schuldenquote Deutschlands in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (interessant wegen der 60 Prozent Masstricht-Regel) werde auf 75,25 Prozent steigen. Die Schuldenstandsquote lag zum Ende letzten Jahres noch bei 59,8 Prozent. Beide Kennzahlen zeigen kräftige Anstiege! Hier nochmal die Summen vom Ministerium zusammengefasst, um die es geht zur Stützung der deutschen Wirtschaft in der Coronakrise:

Das Volumen der gesamtstaatlichen haushaltswirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen liegt in diesem Jahr bei rund 353 Mrd. Euro. Hinzu kommen 100 Mrd. Euro, die der KfW als Finanzierung zur Verfügung gestellt werden. Der Umfang der zusätzlichen Garantien beträgt insgesamt rund 820 Mrd. Euro.

Tja, bei Defizit und bei Schuldenquote wird Deutschland (wie auch viele Nachbarn) im Zuge der Coronakrise die Vorgaben des Maastrich-Vertrags deutlich verfehlen. Aber klar, für solche Krisenzeiten macht man natürlich Ausnahmen. Zitat aus dem aktuellen Papier des Bundesfinanzministeriums:

Zudem gibt der Pakt Obergrenzen für Haushaltsdefizit und Schuldenstand vor. Die Einhaltung dieser Ziele und Grenzmarken sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit eines jeden einzelnen Mitgliedstaats der Wirtschafts- und Währungsunion. Die Europäische Kommission kündigte am 13. März 2020 in der Mitteilung „Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie“ an, die vorgesehene Flexibilität des EU-Fiskalrahmens voll ausschöpfen zu wollen. Am 20. März 2020 erklärte die Europäische Kommission in einer weiteren „Mitteilung über die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts“, dass angesichts des erwarteten schweren Konjunkturabschwungs die Voraussetzungen für die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel eingetreten seien. Sie erklärte zudem, dass durch die allgemeine Ausweichklausel die Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht ausgesetzt würden. Der ECOFIN-Rat stimmte am 23. März 2020 der Europäischen Kommission zu, dass die Bedingungen für die Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel des haushaltspolitischen Rahmens der EU – ein schwerer Konjunkturabschwung im Euro-Währungsgebiet oder in der Union insgesamt – erfüllt seien.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

3 Kommentare

  1. Wieso ist das dramatisch? In Japan liegt die Staatsverschuldung bei 250%. Da ist also noch ordentlich Luft nach oben.
    Merke: Bei 0 Zinsen ist die Schuldentragfähigkeit unendlich. Und bei nominalen Negativzinsen kann die Verschuldung gar nicht hoch genug sein. :-)

  2. Hinterher wird abgerechnet, bitte nicht schon vorher dramatisieren!

  3. Ist es nicht mehr möglich, den Autor am Anfang zu nennen? Und wenn es Redaktion ist? Ich lese sehr selektiv, da ich Argumentationsmuster anerkenne oder vermisse. Demgemäß überfliege ich oder lese genau. Klar, das Autoritätsargument („das hat der oder der gesagt“) ist das schwächste aller Argumente. Aber so wähl ich gewöhnlich auch meine Kaufläden aus, weil da weiß ich, was mich erwartet oder eben nicht.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage