Meinung

Draghi hebt ab

Mario Draghi, der Retter der Unrettbaren, hat mal wieder aus dem Vollen geschöpft und rhetorisch wild um sich geschlagen. Im Zentrum seiner Ausführungen steht das OMT – das bekanntlich vom deutschen Verfassungsgericht als „ausbrechender Rechtsakt“ bezeichnet und zur Begutachtung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wurde.

Draghi aber setzt sich über derlei Bedenken entspannt hinweg. Das OMT sei „völlig legal“ und im Rahmen des Mandats der EZB. Außerdem könnte das Programm, bei Bedarf, jederzeit aktiviert werden.

Ist das dumm oder dreist – oder dummdreist? Immerhin ist Deutschland der Hauptfinanzierer der EZB, und wenn das Verfassungsgericht Deutschlands das OMT als nicht konform mit dem EZB-Mandat definiert, sollte das einem EZB-Präsidenten durchaus zu denken geben. Es offenbart ein, vorsichtig formuliert, eigenwilliges juristisches Verständnis, wenn Draghi nun in diesem offenen Verfahren – bis der Europäische Gerichtshof eine Einschätzung gegeben hat – einfach behauptet, das OMT-Programm sei legal. Selbst wenn sich der EuGH der Auffassung Draghis anschließen sollte, hat sich das deutsche Verfassungsgericht ausdrücklich eine endgültige Entscheidung vorbehalten.

Und sollte das deutsche Verfassungsgericht dann erneut zur Auffassung gelangen, dass das OMT nicht verfassungskonform ist, müsste Kanzlerin Merkel dem Programm so oder so ihre Zustimmung verweigern – schließlich geht es dabei um das Urteil der höchsten juristischen Instanz in Deutschland. Und nicht unwesentlich auch um deutsche Gelder…



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