Allgemein

EU-Banken-Einlagensicherungsfonds: Originalvorschlag auf Deutsch + Videos

FMW-Redaktion

Die EU-Kommission hat heute umfassende Pläne veröffentlicht, wie sie sich den europaweit einheitlichen und gemeinsamen (!) Banken-Einlagensicherungsfonds vorstellt. Dieser soll ganz am Ende ein großer Topf sein. Also jeder haftet letztlich für jeden in Europa, der deutsche Sparer haftet mit seinen Beiträgen für den griechischen Sparer und umgekehrt – darauf läuft es letztendlich hinaus. Hier der Originaltext der EU-Kommission, wie sie sich die stufenweise Einführung der gemeinsamen Haftung vorstellt:

Stufe 1: Rückversicherung

Für die ersten drei Jahre bis 2020 sieht der Vorschlag der Kommission eine Rückversicherung vor.

Diese soll folgendermaßen funktionieren:

– In der Rückversicherungsphase könnten die nationalen Einlagensicherungssysteme EDIS nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor alle eigenen Mittel ausgeschöpft haben und – wie auch in allen späteren Phasen – die Einlagensicherungsrichtlinie erfüllen.

– EDIS würde über das nationale System hinaus zusätzliche Mittel bereitstellen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe.

Durch Sicherheitsklauseln würde gewährleistet, dass die nationalen Systeme nur in begründeten Fällen auf EDIS zugreifen können und die Gefahr des „Moral Hazard“ eingedämmt wird. Insbesondere würden EDIS-Mittel nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der betreffende Mitgliedstaat die relevanten Bestimmungen der Einlagensicherungsrichtlinie vollständig umgesetzt hat. Jede Verwendung von EDIS-Mitteln würde genau überwacht werden. Hat ein nationales Einlagensicherungssystem zu Unrecht EDIS-Mittel erhalten, müssen diese in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Durch diese in einem ersten Schritt eingeführte Rückversicherung würde die Verbindung zwischen Banken und Staaten gelöst. Um den nationalen Einlagensicherungssystemen jedoch vollen Versicherungsschutz zu bieten und sicherzustellen, dass Privatkundeneinlagen überall in der Bankenunion gleichermaßen geschützt sind, muss noch mehr getan werden. Deshalb ist ein zweiter Schritt erforderlich.

Stufe 2: Mitversicherung

Nach drei Jahren als Rückversicherung würde das EDIS von 2020 an zunehmend vergemeinschaftet („Mitversicherung“), allerdings immer noch mit angemessenen Einschränkungen und Absicherungen gegen Missbrauch.

Der Hauptunterschied bestünde in dieser Phase darin, dass ein nationales Einlagensicherungssystem nicht mehr verpflichtet wäre, zunächst die eigenen Mittel auszuschöpfen, bevor es auf EDIS-Mittel zurückgreift. Das EDIS würde ab dem Zeitpunkt, zu dem Bankeinleger entschädigt werden müssten, einen Teil der Kosten übernehmen. Damit würde über das EDIS eine stärkere Risikoteilung zwischen den nationalen Systemen eingeführt. Der vom EDIS übernommene Anteil wird zunächst auf relativ niedrigem Niveau angesetzt (20 %) und dann über einen Zeitraum von vier Jahren schrittweise erhöht.

Stufe 3: Vollversicherung

Indem der Risikoanteil, den das EDIS übernimmt, allmählich auf 100 % erhöht wird, wird das EDIS den nationalen Einlagensicherungssystemen ab 2024 vollen Versicherungsschutz bieten. In dem genannten Jahr werden auch der Einheitliche Abwicklungsmechanismus und die Anforderungen der Einlagensicherungsrichtlinie vollständig greifen.

Europäischer Einlagensicherungsfonds

Gleich zu Anfang würde ein Europäischer Einlagensicherungsfonds eingerichtet. Dieser wird direkt durch Beiträge der Banken finanziert, die den Risiken entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung des Europäischen Einlagensicherungsfonds würde dem bestehenden Ausschuss für die einheitliche Abwicklung übertragen.


Interessant hierbei ist vor allem: Von 2017 bis 2020, also in der ersten Phase dieses Stufenplans, sollen Mitgliedsländer der EU auf den EU-Bankeneinlagensicherungsfonds erst zugreifen können, wenn die Reserven ihres nationalen Fonds aufgebraucht sind. Es gibt derzeit aber Mitgliedsstaaten, die fast keine oder gar keine Reserven in ihrem Fonds haben. Was ist mit denen? Das Auffüllen solcher  Einlagensicherungsfonds erfolgt über jährlich minimalste Beitragszahlungen der Banken, und bis eine ernsthafte Reserve angespart ist, dauert es nicht 3, sondern eher 30 Jahre.

EU-Vizepräsident Valdis Dombrovskis lässt sich folgendermaßen zitieren:

„Die Vollendung der Bankenunion ist für eine krisenfeste und prosperierende Wirtschafts- und Währungsunion unverzichtbar. Das von der Kommission vorgeschlagene Europäische Einlagensicherungssystem baut auf den nationalen Einlagensicherungssystemen auf und würde nur dann zur Verfügung stehen, wenn zuvor die gemeinsam vereinbarten Regeln zur Gänze umgesetzt wurden. Parallel dazu müssen wir weitere Maßnahmen zum Abbau der Risiken im Bankensektor ergreifen. Wir müssen die Verbindung zwischen Banken und Staaten lösen und die vereinbarten Regeln, wonach bei Bankenausfällen nicht als erstes der Steuerzahler herangezogen werden darf, in die Praxis umsetzen.“

Letztendlich kann man es drehen und wenden wie man will und noch so viele Vorschriften erlassen. Dieser gemeinsame Fonds, wo jeder EU-Bankkontoinhaber für alle anderen in der EU letztlich haftet, basiert auf der Annahme, dass alle Banken in der EU auf dem selben Niveau an Seriosität arbeiten, was die Sicherung der Einlagen angeht.

Hier die Original-PK. Unten rechts am Rand kann man die Sprache auf Deutsch umstellen.

Quelle: EU-Kommission



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage