Anleihen

PEPP als Dauer-Vorlage? Wichtiger EZB-Funktionär mit interessanten Aussagen

Im EZB Tower in Frankfurt wird über Programme wie das PEPP entschieden

Bisher läuft noch das Notfall-Anleihekaufprogramm der EZB für die Coronakrise, das sogenannte Pandemic emergency purchase programme oder auch PEPP. Seit März 2020 hat die EZB 1,4 Billionen Euro in die Anleihemärkte gepumpt. Da weithin erwartet wird, dass die EZB ihre Anleihekäufe im März 2022 auslaufen lässt, ist eine Debatte darüber am Laufen, wie viele Anleihen sie danach im Rahmen ihres anderen Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase programme oder APP) weiter aufkauft. Eine Entscheidung dazu könnte wohl im Dezember getroffen werden.

Vor drei Wochen deutete bereits der Chef der estnischen Zentralbank Madis Müller an, dass man das APP-Programm als Ersatz für das wohl auslaufende PEPP nutzen könnte – also könnten die Käufe letztlich weitergehen, nur unter einem anderen Namen? Heute nun hat sich François Villeroy de Galhau, der Chef der französischen Notenbank und damit automatisch einer der wichtigen Mitglieder im Rat der EZB, zum Thema PEPP geäußert. Er hält heute eine Rede bei einer Konferenz in New York. Der Redeinhalt liegt vor.

François Villeroy mit Aussagen zum PEPP der EZB

Es sei wichtig zu betonen, dass der Ausstieg aus dem PEPP nicht das Ende der sehr akkommodierenden Geldpolitik der EZB bedeuten werde. Die Geldpolitik werde weiterhin durch das Quartett von Instrumenten akkommodierend wirken, nämlich durch den Ankauf von Vermögenswerten und Beständen, die Bereitstellung langfristiger Liquidität, negative Zinssätze und Forward Guidance. Diese Instrumente seien durch die neue Strategie der EZB dauerhaft etabliert worden, und man solle wahrscheinlich anfangen, sie als „neue konventionelle“ Instrumente zu bezeichnen und nicht mehr als „nicht konventionelle“ Instrumente, so die Worte von François Villeroy.

Das PEPP hat laut François Villeroy den Turbulenzen auf den Finanzmärkten im Frühjahr letzten Jahres ein Ende gesetzt und seitdem für günstige Finanzierungsbedingungen sowohl für öffentliche als auch für private Kreditnehmer gesorgt. Aus den Erfolgen des PEPP lassen sich seiner Meinung nach wichtige Lehren ziehen (die wir hier auszugsweise besprechen). Die Flexibilität des PEPP sowohl in Bezug auf die verschiedenen Anlageklassen als auch in Bezug auf die verschiedenen Rechtsordnungen sei ein leistungsfähiges und innovatives Mittel, um eine angemessene Transmission der Geldpolitik der EZB zu erreichen.

So könne man in bestimmten Marktsegmenten wirksamer eingreifen, wenn es am nötigsten ist, und eine ungerechtfertigte Fragmentierung, wie etwa während der Turbulenzen im März 2020, verhindern. Solche Bedingungen können laut François Villeroy natürlich in Zukunft wieder auftreten, unabhängig vom Kontext der Covid-Pandemie. Daher könne es sich lohnen zu prüfen, ob und wie zumindest einige Elemente dieser PEPP-Flexibilität im „virtuellen“ Werkzeugkasten der EZB aufbewahrt werden sollten. Ihre bloße Existenz, die theoretische Möglichkeit ihres Einsatzes, würde bedeuten, dass man sie wahrscheinlich nicht tatsächlich einsetzen müsse.

Flexibilität auf APP übertragen?

Ein weiteres wesentliches Merkmal des PEPP war laut François Villeroy die Ankündigung eines Gesamtrahmens für potenzielle Käufe, wobei auch ein weiteres Flexibilitätsmerkmal in Bezug auf den Zeitpunkt der Käufe innerhalb dieses Gesamtrahmens integriert wurde. Im Gegensatz dazu arbeite das APP derzeit mit einem unbefristeten Fluss von 20 Milliarden Euro an zusätzlichen Nettokäufen pro Monat. Mehr noch als von einem höheren festen Volumen könnte das APP von einer gewissen Flexibilität bei den Käufen im Zeitablauf profitieren. Man habe im EZB-Rat im Juli seine Zinsziele aktualisiert, um sie mit der neuen Definition von Preisstabilität (glatt 2 Prozent Inflation) in Einklang zu bringen. Man sei übereingekommen zu einem späteren Zeitpunkt – also im Dezember – darüber nachzudenken, ob man seine Forward Guidance für das APP anpassen soll.



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