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Lieber Börsianer,
diese Überschrift mag plakativ sein und muss nicht zwingend für jede einzelne Neuanschaffung einer Immobilie gelten. Gleichwohl der Trend ist offensichtlich. Der Gesetzgeber nimmt die gewerblichen und leider damit auch die privaten Vermieter aufs Korn. Die Folge sind umfassende Regulierungen wie etwa die Mietpreisbremse, der Berliner Mietendeckel oder der Münchener Milieuschutz. Das Mietrecht wird komplexer und überfordert zunehmend den privaten Laienvermieter.
Zum 1. Januar trat das sog. Mietrechtsanpassungsgesetz in Kraft. Danach darf ein Vermieter künftig nur noch einen Mietpreis erheben, der maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegt. Die Crux an der Sache: Für viele Standorte existiert überhaupt kein Mietspiegel bzw. die Daten sind uralt. Vor Gericht haben diese Mietspiegel dann keinen Bestand und man wird einen Sachverständigen hinzuziehen. Wenn Sie dann als Vermieter vor Gericht unterliegen, bezahlen selbstverständlich Sie diesen Gutachter und erstatten zudem noch die überzahlte Miete zurück. Hier werden sich schnell selbst für kleine Objekte vierstellige Summen addieren.
Berlin ist plötzlich überall
Sicherlich haben Sie der Berichterstattung entnommen, dass der sog. Berliner Mietendeckel durch den dortigen Senat am Ende deutlich entschärft wurde. Freilich macht das dieses Gesetzeswerk noch nicht unbedingt…..
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