Allgemein

Artikel 13: Der unvorstellbare Irrweg des Axel Voss – hier im Video

Tja liebe Leute, Artikel 13 des EU-Urheberrechts ist beschlossen von EU-Rat, Parlamentsvertretern und EU-Kommission. Jetzt muss im März oder April „noch noch“ das EU-Parlament zustimmen, und eine drastische Einschränkung der Nutzbarkeit von Sozialen Medien, Internetforen und Communities für ganz normale Privatnutzer wird höchstwahrscheinlich kommen.

Axel Voss hat Artikel 13 und 11 mit voller Kraft durchgesetzt
CDU-Mann Axel Voss. Foto: Martin Kraft CC BY-SA 3.0 – Ausschnitt aus Originalfoto

Uploadfilter und Artikel 13, das stimmt doch gar nicht!?

Axel Voss von der CDU war der Hauptinitiator des Projekts, und stand nach dem Beschluss sämtlichen Fragenden Rede und Antwort. Neben einem YouTube-Interview (hier zu sehen), wo er sich nach unserer Auffassung schon mehr als lächerlich gemacht hat, gab es gestern auch eine offizielle Pressekonferenz in Brüssel. Dort fragte ein Journalist auch die entscheidende Frage. Nämlich zu den Uploadfiltern.

Das ist das Hassthema von Axel Voss im Zusammenhang mit Artikel 13. Denn wie er gebetsmühlenartig ständig wiederholt, habe man ja „gerade auf Druck der Netzgemeinde“ in der Endfassung des Textes Uploadfilter gestrichen, so dass es so etwas gar nicht geben werde. Auf die Frage, wie die Plattform-Betreiber dann das Urheberrecht schützen sollten (also ohne Uploadfilter), offenbarte sich in seiner Antwort die ganze Unkenntnis und Ignoranz des Axel Voss.

Denn er sagte (unten im Video bitte vorspulen auf Minute 18:50), dass eine Identifizierungssoftware für Plattformen kein Filter sei. Man (die Gesetzgeber) könne das in der Breite nicht so erklären, dass jeder (Bürger) wisse worum es geht. Der Unsinn über Filter (die Proteste dagegen) werde weiterlaufen. Gerade wegen der Proteste der letzten Monate habe man nun alles im Text vermieden, um den Eindruck von Filtern zu erwecken. Man (der Gesetzgeber) verpflichte keinen zu irgendwas. Zitat Axel Voss:

„Aber ihr (Facebook, YouTube etc) habt die Verantwortung. Ihr habt ein Geschäftsmodell, wo es zu massiven Urheberrechtsverletzungen kommt. Dafür tragt ihr die Verantwortung, dafür müsst ihr lizensieren. Wie ihr das macht, ist eure Sache.“

Die Quadratur des Kreises

Das heißt im Klartext: Die Plattformen sollen gemäß Artikel 13 filtern, aber Uploadfilter brauche es dazu ja gar nicht. Und sie würden ja auch gar nicht dazu gezwungen so etwas zu verwenden. Das wäre ungefähr so, als wäre Axel Voss Captain vom Raumschiff Enterprise, und gibt den Befehl in eine andere Galaxie zu fliegen, aber bitte ohne Warp-Antrieb. Alle an Bord sagen ihm, dass das technisch unmöglich ist, aber er besteht darauf, ohne Warp-Antrieb. Wir fliegen in diese Galaxie, und wie ihr das schafft, ist euer Problem.

Der unvorstellbare Irrweg (Irrsinn?) des Axel Voss. Nie wurde er deutlicher als in diesen Sätzen aus der PK. Mit seinem Spruch könnte er sich eigentlich einreihen in die legendären Auflistungen der Chuck Norris-Witze. Unter Wasser grillen, eine Drehtür abschließen usw. Und dieser Mann ist derjenige, der über die Ausgestaltung des Internet in Europa fast im Alleingang gesorgt hat. Das ist mehr als unglaublich. Die Netzgemeinde hat schon sehr viel dagegen getan, doch der CDU und Angela Merkel war das offenbar völlig egal.

Zahlreiche Netzaktivisten rufen seit zwei Tagen nun dazu auf nie wieder die CDU zu wählen. Große deutsche YouTuber mit Millionen-Reichweite wie „Gronkh“ und „Unge“ haben jetzt zu Straßenprotesten aufgerufen. Bis März oder April, wo das EU-Parlament entscheidet, dürfte der Druck auf die Abgeordneten massiv zunehmen. Wer wird gewinnen? Ist vor allem der CDU das weiterhin völlig egal? Schauen Sie hier das Video (ab Minute 18:50).



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

7 Kommentare

  1. Sie haben es ja in einem anderen Artikel geschrieben:

    „Somit sinkt die internationale Aufmerksamkeit für diese Künstler, was ihnen langfristig auch viel Reichweite und Geld kosten wird.“

    So wird es wohl kommen. Getreu dem Motto „Operation gelungen, Patient Tod“, leider merken die Befürworter gar nicht auf welch dünnem Eis sie sich befinden, und es wird sich keiner mehr für sie interessieren. Wir haben heute schon ein Zeitschriftensterben, es hat Gründe, oder nicht.

  2. konkrete frage ? kann art.13 die veröffentlichung investigativer videos verhindern ?
    oder ist das quatsch? z.Beispiel: ein video zum klimawandel,der auf gefälschte temperaturmessdatensätze hinweist,die müssen dafür aber auch gezeigt werden dürfen.wenn
    diese deutung dem urheber (in diesem fall die NASA)aber nicht passen, legitimiert er die nutzung nicht.somit wäre
    der rechtsanspruch von der information auch zur infodeutung übertragen . oder sehe ich da gespenster?

  3. Lieber Herr Fugmann,
    es geht Herrn Voss und Frau Merkel nur darum, die Meinungsfreiheit zukünftig einzuschränken. Dies wird mit allen Mitteln versucht durchzusetzen, auch mit irreführenden, falschen, volksverdummenden Erklärungen, die dann manchmal wie wirken, als wären unwissend. Sie wissen aber ganz genau, was sie tun.

  4. @Markus Fugmann, darf ich denn dann überhaupt noch Kommentare mit Zitaten von anderen Nachrichtenseiten hier auf FMW posten, ohne dich mit einem Fuß in den Knast zu schicken?
    Du kannst dich ja schließlich mit keinem der drei Punkte rauswinden: Unternehmen die weniger als drei Jahre am Markt sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben. ;)
    Oder darf ich zitieren, wenn ich die Quelle angebe? Das könnten die YouTuber dann doch auch machen…

    1. @Michael, also wenn kein ganzer Artikel gepostet wird, sondern nur ein kleiner Auszug und ansonsten ein link zum Original-Artikel dabei ist, dann ist das ok!

      Na mit den 10 Millionen Umsatz, da sind wir natürlich locker drüber :)

      1. @Markus, ganze Artikel oder Bücher ohne Quellenangabe mag vielleicht ein Herr Ex-Dr. von-und-zu Guttenberg verwenden, aber ich doch nicht. Im folgenden ein Beispiel, wie vorbildlich ich das zu machen pflege: Die Staatsanwaltschaft in Hof erkannte bei 23 Textpassagen strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen. Im November 2011 stellte sie das Ermittlungsverfahren ein gegen eine Zahlungsauflage von 20.000 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Organisation.
        https://de.wikipedia.org/wiki/Plagiatsaff%C3%A4re_Guttenberg

        Daran ist auch gut ersichtlich, dass die Strafen für Urheberrechtsverletzungen in Höhe eines damaligen offiziellen Monatseinkommens bzw. 0,004% des Familienvermögens recht moderat ausfallen.

        1. Die gemeinnützige Organisation war wahrscheinlich die Karl-Theodor von Guttenberg-Stiftung ;)

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage