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BaFin-Moratorium gegen Banken in Deutschland: So sieht der Ablauf aus

Wir hatten es vor Kurzem auch beim Beispiel der lettischen ABLV-Bank geschrieben. Verhängt eine Bankenaufsicht (in dem Fall die EZB) ein sogenanntes Moratorium über eine Bank, ist das de facto der...

FMW-Redaktion

Wir hatten es vor Kurzem auch beim Beispiel der lettischen ABLV-Bank geschrieben. Verhängt eine Bankenaufsicht (in dem Fall die EZB) ein sogenanntes Moratorium über eine Bank, ist das de facto der Todesstoß, denn das Vertrauen von Anlegern in diese Bank ist dann sofort vernichtet. Moratorium bedeutet das Einfrieren von Auszahlungen, damit der Absturz einer Bank sich nicht noch mehr beschleunigt. In Deutschland nennt die BaFin es offiziell so, dass

„…wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen wird“.

Tja, was war zuerst da? Die Probleme der Bank, woraufhin das Moratorium erfolgt? Oder die de facto Pleite der Bank durch das Moratorium? Gut, in aller Regel darf man davon ausgehen, dass gerade in Deutschland so ein Schritt nur vollzogen wird, wenn wirklich Not am Mann ist. Die ABLV-Bank in Lettland besteht darauf, dass sie eigentlich gesund ist, und dass quasi das Moratorium der EZB ungerechtfertigt ist.

Wie läuft so ein Moratorium grundsätzlich ab? Wie ist der weitere Ablauf? Was müssen Anleger beachten, und wie sind sie geschützt? Diese Details hat die BaFin aktuell am Fall der Münchner „Dero Bank“ erklärt, über die sie vor Kurzem ein Moratorium verhängt hatte. Hier im Wortlaut der BaFin für interessierte Leser:


1. Warum hat die BaFin ein Moratorium über die Dero Bank AG angeordnet?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 8. Februar 2018 gegenüber der Dero Bank AG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hat die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind
(„Moratorium“). Die BaFin hat das Moratorium anordnen müssen, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern.

2. Wie sind die Forderungen der Kunden gegen die Dero Bank AG geschützt?

Die Einlagen der Kunden der Dero Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich
darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist. Von der Entschädigung durch die Einlagensicherungseinrichtung sind allerdings die in § 6 des Einlagensicherungsgesetzes genannten Gläubiger ausgeschlossen.

3. Wie ist das weitere Verfahren?

Die BaFin muss nun prüfen, ob mögliche Rettungsbemühungen erfolgreich sind. Zur zwischenzeitlichen Sicherung des Vermögens der Dero Bank AG hat die BaFin wegen der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Dero Bank AG am 14.02.2018 mit Zustimmung des Instituts die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beantragt. Am 21.02.2018 hat das Amtsgericht München zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt1. Parallel dazu wird die BaFin prüfen, ob und wann der so genannte Entschädigungsfall festgestellt wird.

4. Wie kommen die Kunden an ihr Geld?

Sobald die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die nach dem Einlagensicherungsgesetz berechtigten Einleger der Bank entschädigen kann. Die EdB wird von sich aus die Einleger der Dero Bank AG anschreiben. Kunden brauchen keine Anträge oder Anfragen zu stellen; damit würden sie das Verfahren nur unnötig in die Länge ziehen.

5. Wie lange wird es dauern, bis die Kunden ihr Geld erhalten?

Die Einlagensicherungseinrichtung hat die Entschädigungsansprüche der Einleger unverzüglich zu prüfen und die geeigneten Entschädigungsmaßnahmen zu treffen. Das Einlagensicherungssystem hat die Ansprüche der Einleger spätestens 7 Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin zu erfüllen. Ein Antrag bei der Einlagensicherungseinrichtung ist dafür nicht erforderlich.

6. Welche Schritte müssen Kunden der Dero Bank AG unternehmen, um ihre Ansprüche (gegenüber der Entschädigungseinrichtung) zu sichern. Müssen Ansprüche gegenüber der BaFin angezeigt werden?

Es sind keine Schritte erforderlich. Die Entschädigungseinrichtung kommt nach Feststellung des Entschädigungsfalls von sich aus auf die Einleger zu (siehe oben).

7. Sind Inhaber von Wertpapierdepots geschützt?

Inhaber von Wertpapierdepots sind nicht betroffen. Da es sich dabei um Sondervermögen der Depotinhaber handelt werden sie vom Moratorium nicht erfasst. Über sie kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.

Moratorium
Das BaFin-Gebäude in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin



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