Gold/Silber

Goldleihe – ein Widerspruch in sich?

Wer Gold als Kapitalanlage physisch kauft, der schützt sein Vermögen vor der größten Schuldenblase der Menschheitsgeschichte. In dieser Hinsicht macht es keinen Sinn, das Edelmetall in Form einer Goldleihe anschließend wieder zu verborgen und so in einen Schuldschein zu verwandeln.

Goldleihe – ein Missverständnis

Um gleich einem Missverständnis vorzubeugen: Es gibt auch seriöse Anbieter von Edelmetalldarlehen, aber mit einem entscheidenden Unterschied: Der Goldeigentümer hinterlegt sein Edelmetall als Sicherheit für einen Bank-Kredit und bekommt im Gegenzug günstige Darlehenszinsen. Bei einer Goldleihe ist es genau andersherum: Der Händler, der seinen Kunden Gold verkauft, liefert statt des Metalls nur einen Schuldschein und das Versprechen, mit dem geborgten Gold Handel zu treibt. Als Entschädigung für den Verzicht auf die Ware erhält der Kunde eine Zinszahlung. In Anbetracht des historisch niedrigen Zinsumfelds mutet die Höhe der offerierten Zinsen fast sensationell an, zumal die Zahlung oft sogar quartalsweise erfolgt. Doch im Leben bekommt man bekanntlich nichts geschenkt. Man sollte das Versprechen des Goldschuldners (Händler) genau hinterfragen und verstehen, wofür man den Zins bekommt. Andernfalls läuft man Gefahr, Opfer eines Goldanlagebetrugs zu werden.

Fragen Sie auf jeden Fall den Händler, dem Sie Ihr Gold überlassen haben, ob sich das Edelmetall tatsächlich vollständig und physisch in seinem Handelsbestand befindet? Wenn der Händler Ihnen daraufhin ausweichend, einschränkend oder sogar verneinend antwortet, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken schrillen. Denn in diesem Fall haben Sie schlicht einem Einzelhandelsunternehmen ein Firmendarlehen gewährt – zu seiner freien Verfügung. Damit würde sich der gezahlte Zins in Hinblick auf das Tilgungsrisiko relativieren. Wie viel Zinsen müsste dieses Unternehmen zahlen, wenn es sich am Kapitalmarkt oder bei Banken Geld leihen würde? Ohne die Finanzkennzahlen des Schuldners im Detail zu kennen, die eine Bank vor der Darlehensvergabe ausführlich recherchieren würde, können Sie als privater Gläubiger gar nicht einschätzen, ob der Zins dem Kreditrisiko des Händlers überhaupt gerecht wird. Möglicherweise ist das Unternehmen, dem Sie Ihr Gold leihen, auch wegen des Goldleihegeschäfts längst überschuldet und eine tickende Zeitbombe – Sie können es nicht wissen.

Der Schuldschein, den Sie in Händen halten, wäre dann vielleicht so ziemlich das Gegenteil dessen, was sie mit ihrer Kapitalanlage in Gold eigentlich erreichen wollten. Physisches Gold ist als Sachwert ein Gegenstück zu den diversen Forderungen in Ihrer Vermögensbilanz, z. B. in Form von Renten- und Pensionsansprüchen, Staats- und Unternehmensanleihen oder klassischen Kapital-Lebensversicherungen. Mit einer Goldleihe wäre der ursprüngliche Gedanke der Vermögensdiversifikation in dieser Hinsicht ad absurdum geführt.

Doch selbst wenn der Händler das von Ihnen geliehene Metall zu einhundert Prozent physisch besitzt und nicht nur in Form von Terminkontrakten, ist es dennoch kein Sondervermögen und damit nicht insolvenzgeschützt. Sollte der Schuldner (Goldhändler) in die Pleite gehen, fließt Ihr physisches Gold mit in die Insolvenzmasse ein. Da die Golddarlehen oft als Nachrangdarlehen konstruiert sind, können Sie sich dann in der Schlange der Gläubiger ganz Hinten anstellen.

Fazit

Die Gefahr, bei der Goldleihe einem Schneeballsystem aufzusitzen, ist real. Überlegen Sie bitte: Jemand verkauft Ihnen ein Anlagegut und liefert es nicht aus. Die Lieferung erfolgt auch nicht in ein Sammel- oder Zollfreilager, in dem regelmäßig im Rahmen einer Inventur von einem Treuhänder durchgezählt wird. Stattdessen verspricht der Händler, Ihr Gold an jemand anderen zu verkaufen und Sie dann an der relativ engen Handelsmarge zu beteiligen. Dem nächsten Kunden kann der Händler dann theoretisch das gleiche versprechen. Am Ende wurde viel Gold verkauft aber nichts geliefert. Und wenn der Händler Ihnen auf Anfrage dann noch bestätigt, dass nur ein Teil des via Goldleihe geborgten Metalls physisch im Handelsbestand vorhanden ist, steht das mit der Leihe verbundene Verlustrisiko möglicherweise auch in keinem marktüblichen Verhältnis mehr zum gezahlten Zins. Also, wenn Sie sich für Gold als Investment entscheiden, dann machen Sie keine Kompromisse bei der Sicherheit ihres glänzenden Eigentums. Schützen Sie es nicht nur vor Diebstahl und möglicher fiskalischer Wegnahme, sondern auch vor möglichem Betrug und der möglichen Insolvenz Dritter.

Goldbarren - Goldleihe ein Widerspruch?
Foto: pixabay / PublicDomainPictures



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