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Insolvenzen und Banken: Zwei entscheidende Punkte in der Coronakrise – wir fragen nach

Banken in Frankfurt stehen vor schweren Aufgaben

In der Coronakrise sind die anstehenden Insolvenzen und die Stabilität der Banken zwei entscheidende Punkte für die deutsche Volkswirtschaft, wie natürlich auch für die unsere europäischen Nachbarn. Derzeit sieht die Lage so aus. Im März verkündete das Bundesjustizministerium die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Diese Aussetzung gilt offiziell nur für Unternehmen, die durch die Coronakrise in Mitleidenschaft gezogen wurden – aber wer prüft das schon nach, ob ein kaputtes Unternehmen „nur“ wegen Corona kaputt ist, oder schon vorher de facto am Ende war? Richtig, niemand!

Wir berichten seit Monaten über dieses Thema. Je länger diese Pflicht ausgesetzt bleibt, desto höher stapelt sich der Berg an Zombieunternehmen, und desto schlimmer wird später der Absturz (hier ein aktueller und hochinteressanter Kommentar eines Ökonomen dazu). Vor zwei Wochen verkündete Bundesjustizministerin Lambrecht offiziell, sie wolle diese Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis März 2021 verlängern. Und? Was wurde daraus? Wie geht es weiter? Viele kaputte Unternehmen, deren Mitarbeiter etc dürfte das brennend interessieren. Deswegen haben wir heute eine Anfrage direkt an das Ministerium von Frau Lambrecht gestellt, ob und wann diese Verlängerung ansteht.

Banken

Und das zweite wichtige Thema lautet: Bleiben die Banken stabil, oder gehen sie unter in einer Lawine aus nicht mehr bedienten Krediten im Zuge der Coronakrise? Damit die Bücher der Banken weiter optisch schön aussehen, beschlossen die Bankenaufseher auf EU-Ebene im März, dass im Zuge der Coronakrise „gestundete Kredite nicht zwingend als ausgefallen anzusehen sind“. Im Klartext: Haben die Banken jede Menge Kreditkunden, die ihre monatlichen Raten nicht mehr zahlen können, müssen die Banken diese Kredite nicht als Kreditausfall abschreiben. Keine kaputten Bücher, keine Milliardenverluste – obwohl die Verluste da sind. Rein nach dem Prinzip Hoffnung.

Nach der Krise, wenn man nur genug Zeit vergehen lässt, können die Menschen und Unternehmen wieder die Kredite bedienen, und dann geht alles weiter wie zuvor? Dass es so einfach nicht sein wird, dürfte klar sein. Diese Regelung der Aufseher galt bis Ende Juni. Aber kurz vor diesem Fristablauf wurde diese Regelung bis Ende September verlängert. Wir haben heute bei der BaFin nachgefragt, ob die Regelung zur den Kreditstundungen wirklich dann ausläuft, oder ob auch hier eine Verlängerung geplant ist.



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