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M.M. Warburg: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an

Die BaFin ordnet bei der M.M. Warburg die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an. Hier die Mitteilung.

Die M.M. Warburg sitzt in Hamburg fast direkt an der Binnenalster

Jüngst traf es die Baader Bank und den Broker flatexDEGIRO. Nach dem Wirecard-Skandal will die Finanzaufsicht nun offenbar in der zweiten Reihe der deutschen Finanzbranche (hinter den ganz großen Banken) aufräumen, und Mängel abstellen? Heute ist die M.M. Warburg Bank aus Hamburg an der Reihe, die deutschlandweit in der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde durch den Verzicht der Hamburger Finanzverwaltung auf die Rückzahlung von CumEx-Geldern. Letztlich musste die Bank dann aber doch zahlen. Vor wenigen Minuten hat die BaFin diese Mitteilung veröffentlicht, im Wortlaut:

M.M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an. Die BaFin hat am 3. November 2022 gegenüber der M.M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien auf Basis von § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, Mängel zu beseitigen, die einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG im Bereich Informationstechnik entgegenstehen. Die Mängelbeseitigung muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen. Der Bescheid ist mit Ablauf des 6. Dezember 2022 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Vorher gab es von der BaFin in Sachen Warburg zuletzt am 29. September eine Mitteilung, hier im Wortlaut: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 24. August 2022 gegenüber der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und der M.M.Warburg & CO Finanzholdinggruppe erhöhte Eigenmittelanforderungen angeordnet und zuvor festgesetzte erhöhte Eigenmittelanforderungen aufgehoben.Das Institut und die Finanzholding-Gruppe hatten gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen. Die Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen basiert auf § 10 Absatz 3 KWG.

Gleichzeitig hat die BaFin zuvor gegenüber der M.M. Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und der M.M.Warburg & CO Finanzholdinggruppe festgesetzte erhöhte Eigenmittelanforderungen aufgehoben. Die von der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und der M.M.Warburg & CO Finanzholdinggruppe einzuhaltenden Eigenmittelanforderungen haben sich im Ergebnis reduziert.Der Bescheid ist mit Ablauf des 27. September 2022 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.



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