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Wirecard-Aktie aktuell: BaFin verbietet Leerverkäufe, hier im Wortlaut

Das ist ein Hammer für die Wirecard-Aktie! Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ab sofort Shortselling (Leerverkäufe) in der Aktie verboten. Damit können Spekulanten keinen zusätzlichen Verkaufsdruck auf die Aktie ausüben, wenn sie sie möglichst stark in die Tiefe drücken wollen. Die Aktien von Wirecard steigen im frühen Handel um knapp +9%!

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Über Leerverkäufe

Beim Leeverkauf verkauft ein Spekulant Aktien, die er gar nicht besitzt. Dabei leiht sich die Depotbank des Spekulanten die Aktien bei einer anderen Depotbank, oder sie selbst verleiht sie an ihren Kunden. Dem Spekulanten wird die Aktie dann zum Verkaufen geliehen, wofür er einen Leihzins zahlen muss, wie beim Mieten eines Autos. Letztlich muss der Spekulant die Aktie dann irgendwann zurückkaufen und sie wieder an den Verleiher zurückreichen (das geschieht alles elektronisch).

In den letzten Wochen hatten es Shortseller in der Wirecard-Aktie doch zu arg übertrieben, wie man im folgenden Chart mehr als eindeutig sehen kann. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt in dieser Sache, aber nicht gegen Wirecard selbst. Ob und wie der Journalist der Financial Times, der diese Kursrutsch auslöste, irgendwie an Leerverkäufen partizipierte, ist noch völlig unklar, und daher im Augenblick eine reine Vermutung, die nicht bewiesen werden kann. (hier mehr zu den Hintergründen)

Entwarnung für die Wirecard-Aktie?

Mit dem aktuellen Verbot der BaFin wird zumindest bis April (bis dahin gilt das Verbot) ein gewisser Abwärtsdruck von der Wirecard-Aktie genommen. Das heißt aber nicht, dass sie jetzt nicht mehr fallen kann. Natürlich können Aktienbesitzer sie noch weiterhin ganz „normal“ verkaufen. Hier die BaFin im Wortlaut zum aktuellen Verbot:

Wirecard AG: Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen
Datum:18.02.2019
Die BaFin hat am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ab sofort verboten ist, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG (DE0007472060) zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen.
Das Verbot gilt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr. Die Verfügung beruht auf Artikel 20 Verordnung (VO) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO). ESMA hat der BaFin dazu eine positive Opinion abgegeben.

Wirecard-Aktie seit dem 21. Januar
In diesem Chart sehen Sie die Wirecard-Aktie seit dem 21. Januar. Gibt es heute eine nachhaltige Erholung?



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4 Kommentare

  1. Es sollten so einige Finanzprodukte verboten werden, welche der Wirtschaft und vor allem den Privatanlegern massiv schaden. Genauso elektronischer Handel via Algorithmen.

  2. Kaum passt was nichts in Programm werden die Schreie nach einen Verbot lauter und weil es dann gesetzlich „verboten“ ist existiert es nicht mehr.
    Eine Aussage die man gerne von Juristen, Richtern und dergleichen hört. Die Realität schaut leider anders aus.
    Ein besserer Ansatz wäre einfach eine Steuer auf diesen ultrakurzfristigen Handel zu erheben. Dies müsste natürlich von den größten Ländern gleichzeitig getragen werden, was eher unwahrscheinlich ist. Zusätzlich werden Banken, Broker, Börsen,… ordentlich dagegen lobbiere / protestieren.
    Der Vorschlag von Friedrich Merz war ja prinzipell ein guter Ansatz und diskussionswürdig.

  3. Meiner Ansicht nach schürt das nur noch mehr Misstrauen. Genau so hat man es 2008/2009 bei der Finanzkrise auch gemacht in dem man die Leerverkäufe von Banktiteln verboten hat. Gelöst waren die Probleme dadurch aber nicht…

  4. Leerverkäufe sind das Gegenteil von Terminkäufen oder Kaufoptionen. Auch bei Terminkäufen kann man mit wenig Geld grosse Volumen kaufen u.mit grossen Hebeln die Märkte stark beeinflussen. Im Grunde genommen sind das alles Wetten auf fallende oder steigende Kurse. Solange die Kurse hochgetrieben werden haben alle Freude u.Niemand beschwert sich.Wehe wenn jemand die zu hohen ungerechtfertigten Kurse herunterhandelt gibt es Kritik an den bösen Leerverkäufern.Einer seriösen Firma mit angemessenem Aktienkurs kann ein Leerverkäufer nichts anhaben. ( nachhaltig ) Sogar die nach m. M. eher zu hohen Kurse von Tesla konnten bis jetzt von den Leerverkäufern nicht auf ein reales Niveau gedrückt werden.
    Also bitte beide Seiten der Spekulation beachten,

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