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Basiskonto bei deutschen Banken: Geldwäsche- und Terrorbekämpfung nicht mehr möglich

FMW-Redaktion

Was theatralisch klingt, ist lediglich die logische Konsequenz von dem, was das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Was gut ist für tausende Verbraucher und Flüchtlinge ohne Konto, ist schlecht für die Geldwäsche- und Terrorbekämpfung und setzt deutschen Banken einem gigantischen Risiko aus…

Basiskonto von Bundeskabinett beschlossen 1
Hier das Bundeskabinett im Bundestag 2014. Das Basiskonto muss nur noch vom Parlament abgesegnet werden. Foto: Tobias Koch / Wikipedia (CC BY-SA 3.0 de)

Zuerst nur Erlaubnis, jetzt Verpflichtung

Zuerst war es nur eine Erlaubnis der „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BaFin) vom 09. September 2015, als man Banken „erlaubte“, wenn diese es wollten, Flüchtlingen ohne Identitätsnachweis ein Konto einzurichten. Sie müssen lediglich ihre Duldung vom Amt vorlegen, was kein Ausweisersatz und auch keine Identitätsfeststellung darstellt. Viele Sparkassen haben diese Erlaubnis sofort in die Tat umgesetzt. De facto kann jetzt also jemand ohne Ausweis oder Pass Asyl in Deutschland beantragen, erhält eine Duldung, eröffnet damit ein Konto, erhält z.B. Gelder aus dem Ausland überwiesen, womit er terroristische Aktivitäten in Europa durchführen oder unterstützen könnte – soweit das Szenario von Terrorismus-Bekämpfern, das in der Tat ganz real demnächst stattfinden könnte.

Denn das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass diese freiwillige Möglichkeit jetzt für alle Banken verpflichtend wird. Dies nennt man „Basiskonto“. Jeder Bürger in Deutschland soll ein Bankkonto erhalten können – eine Pflicht für die Banken, die von der BaFin auch knallhart durchgesetzt werden soll. Alle Menschen, die unter den Schutz der Genfer Konventionen fallen, sollen demnach Anspruch auf dieses Basiskonto haben, also auch Asylsuchende und Geduldete ohne feststellbare Identität. Für sie werden die Anforderungen an die Identitätsprüfung gesenkt, und wie vorher schon auf freiwilliger Basis möglich, muss jede Bank zukünftig zwingend auch eine Duldung als Identitätsnachweis anerkennen für die Eröffnung eines Bankkontos. Die Bank hat ab Antrag 10 Tage Zeit das Konto zu eröffnen. Geschieht dies nicht, kann sie dazu im Schnellverfahren durch die BaFin gezwungen werden.

Ernsthaftes Problem für Banken zu erwarten

Wie man aktuell am Fall Volkswagen sieht oder vorher schon bei der FIFA, versteht die neue US-Justizministerin Loretta Lynch keinen Spaß, gar keinen Spaß. Es wird knallhart durchgegriffen, verklagt, Auslieferungsanträge gestellt, Milliardenstrafen verhängt. Und jetzt soll z.B. die Deutsche Bank, die die freiwillige Möglichkeit für Flüchtlinge Konten zu eröffnen bisher verweigerte, genau hierzu zwangsverpflichtet werden durch dieses neue Gesetz. Es muss jetzt nur noch durch den Bundestag – man kann aber davon ausgehen, dass alle Parteien zustimmen werden.

Was kann ganz real passieren? Die US-Justiz könnte gerade die in den USA sehr präsente Deutsche Bank von vorne bis hinten mit Klagen und Strafen überziehen, weil sie sich nicht an die durch 9/11 entstandenen internationalen Regeln zur „Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung“ hält. Denn der absolute Kern dieser Regeln ist, dass jede Bank ganz genau wissen muss, wer denn bei ihr Kunde ist. Die Identität des Kunden muss zweifelsfrei geklärt sein, damit NSA und Co. auch genau wissen, wessen Geldströme sie online von A nach B verfolgen. Wenn man aber gar nicht mehr weiß, wer der Empfänger von Geldern denn nun tatsächlich ist, weil man den Kontoinhaber-Namen nicht mehr vertrauen kann, ist die Terrorabwehr bei den Geldtransfers sinnlos.

Wie wir in unserem Artikel vom 12. Oktober schon schrieben: Da wäre es ehrlicher für alle Kunden die Ausweispflicht bei Kontoeröffnungen abzuschaffen. Aus Kreisen der Bundesregierung war zu hören es gebe keine Hinweise auf erhöhte Geldwäscheprobleme bei Flüchtlingen. Das mag sein, aber wird sich die US-Justiz dafür interessieren, wenn sie gegen deutsche Banken reihenweise Strafen in Milliardenhöhe verhängt?

Basiskonto für alle + mehr Transparenz

Aus Sicht von Obdachlosen, abgelehnten überschuldeten Bürgern und eben den Flüchtlingen ist das neue Basiskonto eine riesige Erleichterung im Alltag, z.B. bei der Job- oder Wohnungssuche, wo sie dann endlich ein Bankkonto angeben können. Personen ohne Bankkonto erregen fast automatisch bei Vermietern, potenziellen Arbeitgebern etc. Misstrauen, weil man den Eindruck gewinnt mit dieser Person könne ja etwas nicht stimmen. Laut EU-Kommission haben aktuell mehrere hunderttausend Menschen in Deutschland kein Bankkonto. Die größte Gruppe dürften wohl Personen sein, die durch negative Schufa etc bei ihrer Bank rausgeflogen sind. Ohne das neue Gesetz würden wohl zusätzlich hunderttausende Asylbewerber ohne Bankkonto dastehen, wenn sie anfangen in das „geregelte“ Wirtschaftsleben in Deutschland einzutreten.

Ein Auszug aus der heutigen Mitteilung des Bundesfinanzministeriums zu diesem Gesetzentwurf:

„Weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle. Auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Alle Kreditinstitute, die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr gegenüber dem Publikum anbietet, werden laut Gesetzentwurf verpflichtet sein, Basiskonten anzubieten und zu führen (Kontrahierungszwang). Mit dem Basiskonto sollen die grundlegenden Zahlungsdienste erledigt werden können. Dazu gehören das Ein- oder Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Die Kreditinstitute dürfen für diese Dienste nur angemessene Entgelte verlangen. Kreditinstitute dürfen den Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn eng und im Gesetz abschließend definierte Ablehnungsgründe vorliegen. Dies ist der Fall,
• wenn der Berechtigte bereits Inhaber eines Basiskontos im Inland ist und die damit verbundenen Dienste tatsächlich nutzen kann.
• wenn bestimmte Fälle strafbaren Verhaltens des Berechtigten oder anderer Verstöße gegen gesetzliche Verbote vorliegen.
• wenn das verpflichtete Kreditinstitut einen früher vom Berechtigten ge-führten Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat.“




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5 Kommentare

  1. Hirarchisch höher stehende Gesetze negieren untergeordnete Gesetze im Konfliktfall. Jetzt muss sich nur noch eine Bank trauen, über den Besatzerstatus zur amerikanischen Regelung rechtlich klären zu lassen – bestenfalls öffentlich.

  2. Die Deutschen kriegen noch das Kunststück hin, einen failed state gesetzlich zu regeln.

  3. Das ist dann der 1. Schritt auf dem Weg zum Bargeldverbot – oder sehe ich das falsch. Wenn nämlich jeder ein Konto hat, dann ist die Abschaffung des Bargeldes leichter. Ob das dann die Bevölkerung so mit trägt, da habe ich aber dann meine Zweifel.

  4. Wir brauchen das Bargeld gar nicht abzuschaffen, damit ist der Grundstein für eine Währungsreform gelegt…kein Schwarzgeld mehr…und bargeldlos….was wird „Geld“ dann wohl wert sein?
    Deutschland wappnet sich für den Ernstfall, und Keinem fällt es auf.

  5. Ach- das gibt einen Markt wie bei den Punkten in Flensburg.
    „Vermittle anonymes Konto“
    Ein Geschäftsmodell für Flüchtlinge.

    Viele Grüße
    H. J. Weber

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