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Insolvenzantragspflicht wird erneut ausgesetzt

Insolvenzantragspflicht bleibt im Januar ausgesetzt

Die Insolvenz-Welle blieb bisher aus, dank einiger Sondermaßnahmen der Politik. Und ab Januar? Nein, die Welle bleibt wohl erstmal weiter aus. Die Insolvenzantragspflicht wird für den Monat Januar erneut ausgesetzt. Für einen Teil der Betriebe (die zahlungsunfähigen) war sie bis Ende September ausgesetzt, für einen anderen Teil (die „nur“ Überschuldeten, aber noch zahlungsfähigen) war er bis Ende des Jahres ausgesetzt. Jetzt hat sich die große Koalition laut Berichten darauf verständigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen auch im Januar auszusetzen.

Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Ironie

Das ist genau ein Szenario, auf welches viele eigentlich schon völlig kaputten Betriebe gehofft haben. Obwohl viele von ihnen nach Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den letzten Wochen hätten bereits Insolvenz anmelden müssen (ab dem Stichtag 1. Oktober), hofften sie auf erneute Ausnahmeregelungen durch die Politik. „Viele Unternehmer warten ab und hoffen noch auf weitere Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung“, so sagte es am 8. Oktober der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (siehe hier).

Die Ironie: Der Staat setzt jetzt die Insolvenzantragspflicht für Januar aus, weil der Staat selbst es organisatorisch nicht hinbekommt den Unternehmen die November- und Dezember-Hilfen vor Januar auszuzahlen. Denn so sagte zum Beispiel der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner dem Handelsblatt, dass mit der erneuten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verhindert werden solle, dass betroffene Unternehmen Insolvenz beantragen müssten, nur weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen noch nicht ausbezahlt worden seien.

Schon jetzt darf man erwarten, dass diese Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch nach Januar erneut verlängert wird. Denn wer glaubt bitte schön, dass der am Mittwoch beginnende Lockdown wirklich am 10. Januar endet? Selbst wenn er dann aufgehoben wird, werden einige Bundesländer weiter eine harte Linie fahren. Und man darf annehmen, dass die Corona-Zahlen dank den Feiertagen im Januar wieder ansteigen? Auch wenn ab Januar Impfungen starten sollten, wird es noch monatelang dauern, bis flächendeckend Impfschutz hergestellt ist.

Probleme

Warum dann nicht gleich bis Ende März die Insolvenzantragspflicht verlängern? Das wäre doch ein eindeutigeres Signal, als sich jetzt von Monat zu Monat zu hangeln. So bedauerlich es auch sein mag, dass viele Unternehmer nicht durch Eigenverschulden, sondern durch staatliche Maßnahmen in diese Lage geraten sind. Aber immer mehr Unternehmen sind kaputt. Die staatlichen Rettungsgelder werden nur Teile der Probleme abdecken können.

Im Wirtschaftskreislauf staut sich also immer mehr Zahlungsunfähigkeit an, weshalb zum Beispiel immer mehr gesunde Geschäftspartner und Lieferanten in den Abgrund gezogen werden, weil völlig kaputte Unternehmen nicht aus dem Markt ausscheiden. Sie beziehen weiterhin Ware vom Lieferanten, die sie aber nicht bezahlen können. Natürlich ist die Absicht der Politik löblich. Man will mit der weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ein Debakel verhindern. Wirklich verhindern könnte man es aber, wenn die Politik wirklich vollständig, flächendeckend und schnell die Umsatzausfälle der Unternehmen und Selbständigen ersetzen würde. Aber das wird nicht in vollem Umfang geschehen.



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