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Kommt der große Konjunkturcrash noch? Achtung aufgepasst!

So richtig pleite? Kommt ab Oktober die Welle der Insolvenzen?

Es könnte alles noch viel schlimmer sein in dieser Coronakrise. Aber der deutsche Staat stützt auch im Vergleich mit anderen Industriestaaten mit gigantischen Geldsummen Unternehmen und Selbständige. Aber darüber hinaus läuft etwas im Hintergrund, das zwar bei Tagesschau und Co mal kurz erwähnt wurde, aber wohl wieder gleich ausgeblendet wurde bei den meisten Menschen, die nicht unmittelbar betroffen sind. Viele Menschen, sehr viele Menschen sind wohl betroffen, werden es aber erst in den nächsten Monaten merken.

Insolvenzen werden aufgespart bis Oktober

Die Rede ist von der staatlich geförderten Verschiebung der tatsächlichen Coronakrise. Damit wir uns nicht falsch verstehen. Die Intention des Staates ist wohl gut. Aber was aufgespart wird, stapelt sich immer höher an. So auch in diesem Fall? Da wäre zum Beispiel das Thema Unternehmensinsolvenzen. In dieser Coronakrise, wo Unternehmen und Kleinstbetriebe quasi pleite sind, keine Umsätze mehr haben… da müssten sie eigentlich Insolvenz anmelden. Die Geschäftsführer wären eigentlich dazu gezwungen, um sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen! Kurzfristig ist es eine tolle Hilfe, dass die Bundesregierung hier Abhilfe geschaffen hat. Denn (hier die offizielle Verlautbarung) rückwirkend zum 1. März 2020 bis zum 30. September 2020 wird die Pflicht ausgesetzt eine Insolvenz anmelden zu müssen.

Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Zudem soll erforderlich sein, dass Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Antragspflichtige Unternehmen sollen die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden. Geschäftsleiter haften laut Bundesjustizministerium während der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nur eingeschränkt für Zahlungen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife des Unternehmens vornehmen. Während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an von der COVID19-Pandemie betroffene Unternehmen gewährte neue Kredite sind nicht als sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung anzusehen.

Tja, und was bedeutet das? Was aktuell ein Segen ist, wird wohl ab Oktober zum blanken Horror werden, wenn der Bund diese Frist nicht verlängert. Denn jede Menge überschuldete und kaputte Unternehmen summieren sich wohl gerade in diesen Wochen auf, die dann ab Oktober gezwungen sind sich für insolvent zu erklären. Kann oder will der Staat das zulassen? Gibt es eine Fristverlängerung, oder eine Art Folge-Regelung, die anders formuliert wird? Wie gesagt… falls nicht, kann es ab Oktober richtig zur Sache gehen in Sachen Unternehmensinsolvenzen, Arbeitslosigkeit, Kreditausfälle usw! Derzeit sinken sogar die Insolvenzen, was das Statistische Bundesamt erst Anfang dieser Woche auf eben dieses Gesetz zurückführt – nämlich dass die Pflicht zur Insolvenzanmeldung erst einmal entfällt. Also, das Problem wird nur verlagert, und der Problemberg wird immer höher gestapelt bis Oktober!

Mietschulden

Aber auch bei anderen Baustellen hat die Bundesregierung in dieser Coronakrise Abhilfe geschaffen. Auch hier gilt wieder:  Die Idee ist ehrenhaft, und sie hilft kurzfristig den Betroffenen. Aber wie bei den Insolvenzen gilt auch hier: Das Problem wird nur verschoben und vergrößert! Aktuell gilt die gesetzliche Regelung (hier alle Details), dass wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur fristgerechten Zahlung der Miete bleibt hier jedoch bestehen. Dies gilt für Pachtverhältnisse entsprechend.

Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020 und können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Tja, derzeit sieht es so aus, dass ab Juli hier eine Katastrophe eintreten könnte. Zahlreiche Vermieter könnten „endlich“ die Gelegenheit nutzen um unliebsamen Mietern zu kündigen, die dank Coronakrise ihre Mieten nicht zahlen konnten, und sie auch nicht zeitlich verzögert nachzahlen können. Natürlich würde sich für viele Vermieter wohl auch die Frage stellen: Hey, finde ich überhaupt neue Mieter, bei der Masse von Menschen, die krisenbedingt Geldprobleme haben? Aber die Möglichkeit besteht, dass ab Juli viele gewerbliche und private Mieter Kündigungen erhalten. Aber auch hier gilt: Denkbar ist, dass der Bund die Fristen verlängert. Beim Klicken an dieser Stelle finden Sie einen Infotext vom Mieterbund.

Gerichtliche Vollstreckungen und Pfändungen

Und auch ist es verständlich, dass der Staat in dieser Krisensituation bei seinem allerletzten Mittel Milde walten lässt. Der Zwangsvollstreckung, wenn jemand zum Beispiel aus seiner Wohnung geschmissen werden soll. Beispiele zeigen, dass Justizverwaltungen ihre Amtsgerichte anweisen zum Beispiel Wohnngsräumungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen. Was den Gerichtsvollziehern kurzfristig Arbeit wegnimmt, beschert ihnen wohl in ein paar Monaten eine umso größere Lawine an vollstreckbaren Titeln. Auch hier gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. In diesem Fall gibt es offenkundig keine klaren Fristen, bis wann die Amtsgerichte ein Auge zudrücken sollen.

Intelligente Lösung bei Krediten

Bei Krediten hat sich der Staat offenbar eine intelligente Lösung ausgedacht, als das Problem einfach nur zu verschieben und damit anwachsen zu lassen. Zitat Bundesjustizministerium:

Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, sollen gesetzlich um drei Monate gestundet werden, wenn der Schuldner infolge der Pandemie nicht zahlen kann Soweit für die Zeit nach dem 30. Juni 2020 keine einvernehmliche Lösung zwischen Darlehensgeber und Verbraucher gefunden werden kann, sind die Zahlungen wiederaufzunehmen. Damit aber in einer Übergangszeit die laufenden und die gestundeten Raten nicht doppelt bezahlt werden müssen, wird der Vertrag insgesamt um drei Monate verlängert. Der Darlehensnehmer soll also auch nach Ablauf der Stundung monatlich nur eine reguläre Rate weiterabzahlen müssen. Eine Kündigung des Darlehens wird insoweit ausgeschlossen. Auch diese Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020 und können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.



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5 Kommentare

  1. „Was aktuell ein Segen ist, wird wohl ab Oktober zum blanken Horror werden, wenn der Bund diese Frist nicht verlängert.“
    Und genau das wird der Staat tun. Er wird die Maßnahmen verlängern und verlängern und verlängern. Wer aktuell nicht erkennt, was hier vor sich geht, dem ist echt nicht mehr zu helfen.
    Wir führen den SOZIALISMUS ein. Man sehe sich die Berichterstattung an. Zensur ohne Ende.
    Alles wird tot reguliert. Man führt Gesetze ein, die die Grundgesetze der Marktwirtschaft aushebeln. Obergrenzen für die Teilnehmer an Demos…
    Jetzt lockert man wieder, damit es nochmal eskalieren kann, damit man zu guter Letzt die jetzt schon eingeführten Maßnahmen dauerhaft durchsetzten kann.

    1. @Besserwisser, was bitte sind Grundgesetze der Marktwirtschaft? Gelten deutsche Grundgesetze für die Marktwirtschaft oder für die Bürger in einer Demokratie? Ist es nicht vielmehr seit ewigen Zeiten die Marktwirtschaft, die ständig versucht, Grundgesetze auszuhebeln?

  2. Der Blick auf die Insolvenzanmeldung verstellt die eigentliche Problematik. Denn es gibt in dem Zusammenhang noch ganz andere Fallstricke. Insolvenz bedeutet ja, dass sie absehbar ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

    Bestellen sie aber nun als Geschäftsführer Waren obwohl sie wissen, dass sie die absehbar nicht bezahlen können, ist das ein Betrugsdelikt. Dieser Tatbestand wurde nicht aufgehoben, sondern lediglich die enge Antragsfrist! Wenn sie Glück haben wandern sie dafür nicht in den Knast. Allerdings wird man sie als Geschäftsführer/Vorstand persönlich dafür haftbar machen und auf ihr Privatvermögen zugreifen. Und da hilft auch keine Versicherung, da hier Vorsatz vorliegt.

    Auch das mit den Krediten ist völlig an der Realität vorbei. Wenn ich als Unternehmen mit dem Rücken zur Wand stehe, dann setze ich die Zahlungen einfach aus. Und sollte die andere Seite hinterher mit der „Nachforderung“ kommen drohe ich ihm einfach mit Insolvenz. Dann sieht er keinen Cent. C&A hat das ja schon so in seine Mitteilung an die Mieter geschrieben. Also: In der Realität sind das keine Stundungen, sondern Ausfälle.

    Was aber noch viel schlimmer ist: Sobald da eine gewisse Anzahl von Fällen auftritt, wird niemand mehr Geschäfte gegen Rechnung, sondern nur noch gegen Vorkasse machen. Das ist dann das Ende jedes Wirtschaftslebens.

  3. Tolle Aussichte wenn un auch der Staat die Logik der EZB sich zu eigen macht. Probleme verschieben auf später wird ähnliche Grundlagen der Gesellschaft zerstören wie es im Finanzsystem bereits irreversibel umgesetzt wurde.
    Gut im Finanzsystm haben bereits viele begonnen Verbindlichkeiten nicht mehr fiskalisch sondern mit realen Werten abzusichern. Während dies bei Gesetzen und Moral praktisch keine Ausweichmöglichkeiten durch Ersatzmassnahmen umsetzbar sind.

    1. Ein guter Artikel, der mal anschneided was da auf uns zukommt. Ich glaube diese Insolvenzverschleppung wird dazu genutzt um die Menschen ruhig zu halten bis die Agenda soweit vorangeschritten ist bis die Folgen unumkehrbar sind. Anders kann ich die jetzigen Entscheidungen nicht mehr nachvollziehen. Vor allem wird die Wirtschaft separiert in Sektoren betrachtet und nicht als Ganzes. Wenn die Bars und Restaurants Pleite geben und keine Fahrzeuge gekauft werden, dann geht auch der Absatz im Handel zurück sowie im Maschinenbau.

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