Aktien

Peinlich und einmalig: BaFin setzt Aufpasser in die Deutsche Bank

Wie peinlich. Und es ist ein einmaliger Vorgang in Deutschland, wie die BaFin es aktuell selbst sagt. Die Behörde setzt einen Aufpasser in die Räumlichkeiten der Deutschen Bank. Offenbar hat die Bank trotz jahrelanger Strafzahlungen, Restrukturierungen uvm immer noch ein Problem mit der Prävention in Sachen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Es sei das erste Mal, dass man so eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Bereich der Geldwäscheprävention ergreife, so heißt es von der BaFin. Was für eine Blamage für die größte deutsche Bank! Vielleicht ein Pluspunkt für die Banker: Die BaFin macht das, was deutsche Behörden oft machen, wenn sie kein eigenes Know How oder kein eigenes geeignetes Personal haben. Man setzt einen externen Prüfer ein. Dieser Sonderbeauftragte ist in diesem Fall der Wirtschaftsprüfer KPMG. Immer noch besser als ein all zu kritischer BaFin-Beamter?

Realsatire: Die Deutsche Bank hatte erst vor Kurzem ihren Geldwäschebeauftragten verloren. Der geht jetzt zur dänischen Danske Bank und wird dort sogar Vorstand, wo jüngst ein gigantischer Geldwäscheskandal aufgedeckt wurde. Soll er dort sein „gutes Werk“ fortsetzen, weil er bei der DB bisher so erfolgreich war?

Hier die BaFin aktuell im Wortlaut:

Deutsche Bank AG: BaFin ordnet Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an

Datum:24.09.2018

Die BaFin hat am 21. September 2018 gegenüber der Deutsche Bank AG zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG).

Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, bestellte die BaFin einen Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG). Der Sonderbeauftragte soll über den Umsetzungsfortschritt berichten und diesen bewerten.

Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG (Anordnungen) beziehungsweise § 60b KWG (Bestellung des Sonderbeauftragten).

Der Bescheid ist seit dem 21. September 2018 bestandskräftig.

Deutsche Bank
Die Deutsche Bank-Türme in Frankfurt. Foto: Nordenfan / Wikipedia (CC BY-SA 4.0)



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

1 Kommentar

  1. Verbrecher sollen auf Verbrecher aufpassen!
    Das gibt es nur im Wunderland Deutschland und der Diktatur EU!

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage