Anleihen

Aktuell: ifo-Chef Fuest kommentiert Gerichtsurteil über EZB-Anleihekäufe

Die EZB-Zentrale in Frankfurt - Clemens Fuest kommentiert Anleihekäufe

Wir hatten vorhin darüber berichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Anleihekäufe der EZB zumindest teilweise gegen das das deutsche Grundgesetz verstoßen. Aber nur, weil Bundestag und Bundesregierung es versäumt hätten diese Vorgänge zu prüfen. Nun hat die EZB drei Monate Zeit argumentativ quasi nachzuliefern. Sonst darf die Bundesbank bei der Kauforgie nicht mehr mitmachen. Jede Wette, so meinen wir: Die EZB wird einen wunderschönen sinnhaftigen Text präsentieren um die Richter in Karlsruhe glücklich zu machen. Hier drucken wir ganz frisch die Meinung von Clemens Fuest ab, dem Chef des ifo-Instituts. Zitat:

ifo-Chef Fuest: Verfassungsgericht erhöht Druck auf die Regierungen des Euroraumes

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts engt nach Auffassung von ifo-Präsident Clemens Fuest die Spielräume der Europäischen Zentralbank (EZB) ein, hoch verschuldete Mitgliedstaaten im Euroraum durch Anleihekäufe zu unterstützen. „Dadurch erhöht sich der Druck auf die Regierungen des Euroraums, Hilfen für einzelne Mitgliedstaaten über die Fiskalpolitik bereitzustellen, statt sich auf die EZB zu verlassen“, sagte Fuest am Dienstag in München.

„Prinzipiell ist nur die Bundesbank an diese Vorgaben gebunden, nicht die EZB. Praktisch ist es aber kaum denkbar, dass die Anleihekäufe künftig ohne Beteiligung der Bundesbank erfolgen“, sagte Fuest weiter.

Die EZB werde vom Gericht aufgefordert, öffentlich darzulegen, dass ihre Anleihekäufe dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sie müsse rechtfertigen, dass es sinnvoll sei, Nebenwirkungen wie etwa die Belastung der Sparer oder die Auswirkungen auf Immobilienpreise hinzunehmen. „Die EZB sollte in der Lage sein, diese Begründung zu liefern, wenn sie der Aufforderung folgen will“, sagte Fuest.

Außerdem formuliere das Bundesverfassungsgericht Bedingungen dafür, dass Staatsanleihekäufe nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstießen. Dazu gehöre, dass die Käufe nach dem Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken getätigt würden und keine Anleihen von Ländern erworben würden, die kein hinreichendes Rating mehr hätten. „Das begrenzt die Spielräume insbesondere für den Kauf italienischer Staatsanleihen“, sagte Fuest weiter.



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